Kategorie: Lohnabrechnung |
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Frage: Sozialversicherungsplicht Geschäftsführer Ltd.... |
| Gefragt am 30.11.2009 16:06 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1029 |
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Ich bin Geschäftsfüherer in einer GbR und daher schon seit mehr als 8 Jahren privat kranken- und rentenversichert. |
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Beantwortet von FP Fischer Robert Fischer (Profil ansehen)
Sehr geehrter Fragesteller,
zunächst einmal vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich aufgrund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung gerne beantworte. Die Beantwortung erfolgt gemäß der Sachverhaltsschilderung. Fehlende oder fehlerhafte Angaben zu den tatsächlichen Verhältnissen können das rechtliche Ergebnis beeinflussen. Als alleiniger Gesellschafter und Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft (limited, GmbH oder UG) sind Sie von der Sozialversicherungspflicht befreit. Es wird demnach nur Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und evtl. Kirchensteuer auf Ihr Geschäftsführereinkommen abgeführt. Nachrichtlich: Haben Sie sich bereits einmal mit der Alternative zur Ltd. , der neuen deutschen Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) auseinandergesetzt? Diese wird in der Regel der Ltd. mittlerweile vorgezogen, da sie deutlich leichter zu Handhaben ist und in etwa die gleichen Gründungskosten aufweist. Für eine Beratung zu diesem Thema stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Ich hoffe Ihnen mit diesen Angaben einen ausreichenden Überblick über den Sachverhalt gegeben zu haben und verbleibe mit freundlichen Grüßen Robert Fischer Dipl.-Betriebswirt (BA) Steuerberater |
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