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Mittagsessen für Mitarbeiter - Fragen zur Absetzbarkeit

Gefragt am 12.10.2010
12:04 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 5816 | Bewertung 5/5

 

Folgende Fragen:

Ich habe 2 Mitarbeiter und wir haben jetzt einen Menüservice geteset und ich möchte hier jetzt 2 Varianten anbieten.

Variante 1 (hier überlege ich noch wieviel ich bezuschussen kann):
Einmal die Woche möchten wir im Zuge einer Besprechung (Wochenrückblick und Planung) zusammen Essen.
Als Beispiel habe ich mir das so gedacht.

Essen kostet z.B. 5,40 EUR/inkl. MwSt. (Rechnung bekomme ich einmal wöchentlich) Diese setze ich als Betriebsausgaben ab. Wenn ich das Essen komplett übernehme müßte ich es doch voll Absetzten können.

Wie siehts es aus wenn ich nur einen Teil bezuschusse und der Mitarbeiter z.B. noch 2 EUR dazu zahlen soll.
Muß dann dem Mitarbeiter noch eine Rechnung gestellt werden (MwSt.?) ? Oder kann man die 2 EUR dann einfach vom Nettolohn abziehen?


Variante2:
Die Mitarbeiter sollen sich das essen auf Wunsch bestellen können. Abgerechnet wird dann einmal monatlich.
Muß ich hier dann auch eine Rechnung stellen an den Mitarbeiter? Wegen der MwSt.? Oder kann man einfach den Betrag vom Nettolohn abziehen?
Kann man hier auch ohne Probleme das Essen günstiger anbieten. Also wenn ich 5,40 EUR zahle für 5 EUR?

Wenn es steuerlich bessere oder richtigere Varianten gibt bin auch für Tips dankbar.


Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 12.10.2010
12:04 Uhr
 Michael Herrmann Michael Herrmann Beantwortet am 12.10.2010
14:29 Uhr

Frage stellen
Beantwortet am 12.10.2010 14:29 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 5816 | Bewertung 5/5

Antwort von Michael Herrmann (Frage zu Lohnabrechnung)

Sehr geehrter Fragesteller,

zunächst einmal vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich aufgrund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung gerne beantworte. Die Beantwortung erfolgt gemäß der Sachverhaltsschilderung. Fehlende oder fehlerhafte Angaben zu den tatsächlichen Verhältnissen können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.

Die verbilligte Überlassung von Mahlzeiten löst als Sachbezüge umsatzsteuerliche und lohnsteuerliche Konsequenzen aus ...



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