Kategorie: Lohnabrechnung |
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Frage: Geringverdiener (Student) mit anderem 400-Eur-Job als Vollangestellter? |
| Gefragt am 19.05.2011 18:55 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1043 |
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Hallöchen, |
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Beantwortet von Michael Herrmann (Profil ansehen)
Sehr geehrter Fragesteller,
zunächst einmal vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auch aufgrund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung gerne beantworte. Die Beantwortung erfolgt gemäß der Sachverhaltsschilderung. Fehlende oder fehlerhafte Angaben zu den tatsächlichen Verhältnissen können das rechtliche Ergebnis beeinflussen. Ihr Steuerberater hat die Einordnung des Arbeitsverhältnisses als sozialversicherungspflichtige Tätigkeit zutreffend vorgenommen. Unabhängig von der Ausgestaltung des Arbeitsverhältnisses und der Höhe des Arbeitslohnes ist es nicht als geringfügiges Beschäftigungsverhältnis einzustufen. Jeder Arbeitnehmer kann im Monat auf Basis eines geringfügig entlohnten Arbeitsverhältnisses 400 € verdienen. Da der Student ein solches Arbeitsverhältnis bereits ausübt, kann er bei einem weiteren Arbeitgeber nur noch sozialversicherungspflichtig tätig werden. Als Arbeitgeber sollten Sie jedoch nur den sogenannten Arbeitgeberanteil an den Sozialversicherungsabgaben tragen. Dieser beträgt circa die Hälfte der Sozialabgaben. Den Arbeitnehmeranteil trägt der Arbeitnehmer. Er bekommt folglich nicht mehr 400€ netto ausgezahlt sondern nach Abzug der Lohnsteuer und des Arbeitnehmeranteils entsprechend weniger. Die Kosten für den Arbeitgeber liegen dann sogar niedriger als bei einem Mini-Job. Da er Ihnen zu Beschäftigungsbeginn verschwiegen hat, einen weiteren 400€-Job auszüben, sollte ihm deshalb kein höheres Bruttoentgelt zustehen. Dies muss jedoch ein Arbeitsrechtler prüfen. Zur sozialversicherungsrechtlichen Behandlung von Studenten empfehle ich Ihnen folgenden Link: http://www.zbv-rlp.de/uploads/tx_ofdpreprint/zbv14_sv005.pdf Anhand dieser Angaben können Sie ermessen unter welchen Voraussetzungen der Student eventuell sozialversicherungsfrei beschäftigt werden könnte. Dies betrifft in der Regel nur die Krankenkassen und Arbeitslosenversicherung. Bei der Rentenversicherung sind pauschale oder volle Beiträge zu entrichten. Ebenso fällt pauschale Lohnsteuer an. Die Thematik ist recht komplex, sodass Sie per Ferndiagnose nicht erfasst werden kann, insbesondere nicht, ob sich die getroffenen Regelung, für Sie als Arbeitgeber lohnt. Ich hoffe Ihnen mit diesen Angaben im Rahmen Ihres Einsatzes und dieser Erstberatung einen ausreichenden Überblick über den Sachverhalt gegeben zu haben und verbleibe mit freundlichen Grüßen Michael Herrmann Dipl.-Finanzwirt (FH) Steuerberater |
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