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Kategorie: Lohnabrechnung

Frage: 400 € Basis - Lohnsteuer abgezogen

Gefragt am 01.11.2011 15:13 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1027
Bewertung: 4,7 (von 5 Sternen) 400 € Basis - Lohnsteuer abgezogen , 4.7 von 5 bei 1 Bewertungen Sehr geehrte Damen und Herren, ich arbeite auf 400 € Basis und bin in der Steuerklasse 5. Diesen Monat habe ich nur 390€ Brutto verdient, trotzdem wurden mir Lohnsteuer abgezogen. Mein Arbeitgeber (der mich immer diskriminiert) sagt, dass er die Steuerklasse nicht ändern kann,

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich arbeite auf 400 € Basis und bin in der Steuerklasse 5. Diesen Monat habe ich nur 390€ Brutto verdient, trotzdem wurden mir Lohnsteuer abgezogen.

Mein Arbeitgeber (der mich immer diskriminiert) sagt, dass er die Steuerklasse nicht ändern kann, sondern die Änderung erst erfolgt, wenn auffällt, dass ich eh unter der 400 Euro Grenze liege.

Muss ich mir das gefallen lassen?

Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir helfen.

Mit freundlichen Grüßen

A. Hegazi

Anlage:
1. Lohnabrechnung
2. Arbeitsvertrag

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Antwort

Beantwortet von Dr. Yanqiong Bolik (Profil ansehen)

Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes sowie der Regeln dieser Plattform beantworte.

Bitte beachten Sie, dass meiner Ausführung der dargestellte Sachverhalt zu Grunde liegt, und dass Hinzufügen, Weglassen, Änderung der Angaben oder die Zweideutigkeit der Informationen das steuerrechtliche Ergebnis ändern können.

Die Lohnabrechnung wurde für einen Arbeitnehmer mit Steuerklasse 5 bei einem Lohnsteuerabzug ausgestellt.

Im Arbeitsvertrag wurde jedoch eine geringfügige Beschäftigung (ein Mini-Job) vereinbart, wobei der Arbeitgeber die Pauschalabgaben zur Sozialversicherung tragen soll und der Arbeitnehmer die Pauschale zur Steuerabgabe übernehmen soll. Bei einem Bruttolohn von 390 EUR beträgt Pauschale für Steuerabgabe 390*2%=7,80 EUR (vgl. §3 Abs.1 Arbeitsvertrag).

Offensichtlich liegt ein Fehler vor. Sie sollen anhand des Arbeitsvertrags die Lohnabrechnung mal berichtigen lassen.

Ich hoffe, dass ich Ihnen behilflich sein konnte.

Besteht noch Unklarheit, verwenden Sie bitte gern die Nachfragefunktion.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Yanqiong Bolik
Steuerberaterin
Bildstöckle 6, 70567 Stuttgart
Tel: +49 (0)711 / 9332 2657
Email: info@zdbz.de
www.steuerberatung.zdbz.de

Nachfrage
Sehr geehrte Frau Bolik,

danke für Ihre Auskunft.

Eines ist mir nun unklar: Sie schreiben, es liegt offenbar ein Fehler vor, im Internet, der 400 Euro Zentrale, habe ich jedoch gelesen, dass es durchaus sein, dass dem Ehepartner in Steuerklasse 5, im Gegenteil zu Arbeitnehmern in den Klassen 1-4, Lohnsteuern abgezogen werden, da dem Ehepartner in Steuerklasse 3 die Freibeträge angerechnet werden.

Was ist nun in meinem Fall richtig?

Der Arbeitgeber, der ebenfalls mit dieser Frage konfrontiert wurde, sagte, er könne dies nicht ändern, das läge in der Hand der "Knappschaft".
Welche gesetzlichen Handhaben gibt es, wenn der Arbeitgeber keine Veränderungen veranlässt?

Mit freundlichen Grüßen,

A. Hegazi

Rückantwort
Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für die Nachfrage, die ich gern beantworte.

Grundsätzlich hat der Arbeitgeber bei einem Mini-Job das Wahlrecht, LStAbzug unter Zugrundelegung der LSt-Karte vorzunehmen oder eine Pauschalsteuer abzuführen. Im vorliegenden Arbeitsvertrag wurde eine Pauschalsteuer vereinbart. In der Lohnabrechnung wurde jedoch abweichend zur Vereinbarung LStAbzug nach den Merkmalen der LSt-Karte vorgenommen. Somit entspricht die Abrechnung nicht der Vereinbarung nach dem Arbeitsvertrag. Die Abrechnung sollte berichtet werden. Wenn der Arbeitgeber die Abrechnung nicht berichtigen will, empfehle ich Ihnen, sich mit dem Arbeitgeber zusammenzusetzen und darzulegen ob der Arbeitgeber die Mehrsteuerbelastung übernimmen soll. Allgemein ist es vorteilhaft, sich in diese Weise mit dem Arbeitgeber zu einigen. Denn, das könnte Nerven und Geldbeutel schonen. Ich hoffe, dass Sie dadurch eine Lösung zu Ihrer Friedenheit finden werden.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Yanqiong Bolik
Steuerberaterin

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