Kategorie: Lohnabrechnung |
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Frage: 400 € Basis - Lohnsteuer abgezogen |
| Gefragt am 01.11.2011 15:13 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1027 |
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Bewertung: 4,7 (von 5 Sternen)
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Beantwortet von Dr. Yanqiong Bolik (Profil ansehen)
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes sowie der Regeln dieser Plattform beantworte. Bitte beachten Sie, dass meiner Ausführung der dargestellte Sachverhalt zu Grunde liegt, und dass Hinzufügen, Weglassen, Änderung der Angaben oder die Zweideutigkeit der Informationen das steuerrechtliche Ergebnis ändern können. Die Lohnabrechnung wurde für einen Arbeitnehmer mit Steuerklasse 5 bei einem Lohnsteuerabzug ausgestellt. Im Arbeitsvertrag wurde jedoch eine geringfügige Beschäftigung (ein Mini-Job) vereinbart, wobei der Arbeitgeber die Pauschalabgaben zur Sozialversicherung tragen soll und der Arbeitnehmer die Pauschale zur Steuerabgabe übernehmen soll. Bei einem Bruttolohn von 390 EUR beträgt Pauschale für Steuerabgabe 390*2%=7,80 EUR (vgl. §3 Abs.1 Arbeitsvertrag). Offensichtlich liegt ein Fehler vor. Sie sollen anhand des Arbeitsvertrags die Lohnabrechnung mal berichtigen lassen. Ich hoffe, dass ich Ihnen behilflich sein konnte. Besteht noch Unklarheit, verwenden Sie bitte gern die Nachfragefunktion. Mit freundlichen Grüßen Dr. Yanqiong Bolik Steuerberaterin Bildstöckle 6, 70567 Stuttgart Tel: +49 (0)711 / 9332 2657 Email: info@zdbz.de www.steuerberatung.zdbz.de
Nachfrage Rückantwort |
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