Kategorie: Kapitalvermögen |
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Frage: Zinseinkünfte |
| Gefragt am 30.11.2010 15:58 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1023 |
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Zum Hauskauf meines Sohnes möchte ich ihm 150.000 € leihen.Rückzahlung soll 650€ mtl.sein.Die Restschuld soll m. |
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Beantwortet von Dipl.BW/SB Ulrich Stiller (Profil ansehen)
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
besten Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten möchte: Der von Ihnen beabsichtigte Abschluß der Darlehensvertrages mit Ihrem Sohn, stellt eine Vereinbarung unter nahen Angenörigen im Sinne des § 15 Abs.1 Ziff.3 Abgabenordnung (AO)dar. Der Vertrag muß hinischtlich des Inhalts und Durchführung dem entsprechen, was zwischen fremden Dritten möglich ist. Zum Fremdvergleich hat der BFH mit Urteil vom 15.04.1999 ( IV R 60/98) folgende Grundsätze aufgestellt: 1. Im Vertrag muss eine Laufzeitvereinbarung getroffen werden. 2. Es muss eine Vereinbarung über Art und Zeit der Rückzahlung getroffen werden. 3. Die Zinsen müssen zu Fälligkeitszeitpunkten entrichtet werden. 4. Der Rückzahlungsanspruch muss bei langfristiger Laufzeit ausreichend gesichert sein (z.B. durch Eintragung einer Grundschuld). Das Finanzamt wird den Vertrag auf Inhalt und die Durchführung mit erhöhter Aufmerksamkeit prüfen. Der Vertrag sollte unter Mitwirkung eines Steuerberaters erstellt bzw. überprüft werden, damit Sie und Ihr Sohn gegenüber dem Finanzamt keinen Schiffbruch erleiden. Soferm Sie es wünschen, kann ich den Vertrag gerne unter Anrechnung des hier gezahlten Erstberatungshonorars im Rahmen eines Mandates überprüfen. Bei Interesse können Sie sich gerne unter StillerStB@gmx.de mit mir in verbindung setzen. Mit freundlichen Grüßen Ulrich Stiller Steuerberater/Dipl Betrtiebswirt |
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