Kategorie: Kapitalvermögen |
|---|
Frage: Übertrag von Wertpapieren aus GmbH an Gesellschafter |
| Gefragt am 07.12.2011 22:20 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1023 |
|
Guten Tag, ich habe folgende Frage: |
Klicken Sie hier und fragen Sie einen Steuerberater zum Thema Kapitalvermögen!
| Antwort |
|---|
|
Beantwortet von Oliver Burchardt (Profil ansehen)
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne im Rahmen einer Erstberatung beantworte. Bitte beachten Sie, daß die steuerrechtliche Würdigung auf Basis der gemachten Angaben erfolgt. Das Hinzufügen, Ändern oder Weglassen von Angaben kann das Ergebnis, ggf. auch wesentlich, verändern. Wenn die Papiere ohne Entgelt von der GmbH an den Gesellschafter übertragen werden, dann liegt eine sogenannte verdeckte Gewinnausschüttung vor. Konkret bedeutet das: Die GmbH muß, da sie keine Gegenleistung für die Übertragung der Papiere enthält, einen Verlust in Höhe des Buchwertes erfassen. Dieser Verlust wird aber steuerlich dem Ergebnis wieder hinzugerechnet. Es tritt also im Vergleich zur Situation ohne diese Ausschüttung keine steuerliche Mehr- oder Minderbelastung ein. Auf Ebene des Gesellschafters ist die verdeckte Gewinnausschüttung in Höhe des Buchwertes zu versteuern. Hierbei greift die Abgeltungssteuer von 25% zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer. Diese Steuer ist durch den Gesellschafter zu tragen, allerdings im Rahmen der Quellensteuer ggf. durch die GmbH einzubehalten und an das Finanzamt abzuführen. Die Frage, in welcher Form die Papiere technisch übertragen werden, sollten Sie mit Ihrer Bank klären. Aus steuerlicher Sicht ist diese Frage irrelevant. Ich hoffe, Ihnen mit meinen Ausführungen im Rahmen Ihres Einsatzes habe weiterhelfen können. Mit freundlichen Grüßen Oliver Burchardt Wirtschaftsprüfer Steuerberater
Nachfrage Rückantwort |
Klicken Sie hier und fragen Sie einen Steuerberater zum Thema Kapitalvermögen!
