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Kategorie: Kapitalvermögen

Frage: Übertrag von Wertpapieren aus GmbH an Gesellschafter

Gefragt am 07.12.2011 22:20 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1023

Guten Tag, ich habe folgende Frage:

Eine GmbH schüttet Ihre Gewinne nicht aus, sondern investiert diese in Wertpapiere ( ca. 95 T€), Einzelwerte mit

Anschaffungskosten siehe Anhang.

Der Kurs dieser Wertpapiere sinkt in den letzten Monaten, so dass der Wert des Depots nun aktuell noch ca. 72 T€

beträgt.

Der Geschäftsführer und alleinige Gesellschafter der GmbH beschließt nun aus Altersgründen (Alter 55 Jahre) die

GmbH aufzulösen.

Die Wertpapiere sollen dabei nicht verkauft werden, sondern aus der GmbH in ein privates Depot überführt werden, da

der Gesellschafter damit rechnet, dass sich der Wert der Wertpapiere in den nächsten Jahren in Richtung 100 T€

entwickeln wird, wenn sich die aktuelle Finanzkrise entspannt und die zumeist festverzinslichen Wertpapiere fällig

werden.

Wie ist die steuerliche Situation?
Welche Steuern und in welcher Höhe muss der Geschäftsführer und alleinige Gesellschafter bezahlen, um die

Wertpapiere im Rahmen der GmbH Auflösung aus dem GmbH Depot, die mit Gewinnen der GmbH gekauft wurden, in sein

privates Depot zu übertragen?

Wie wird diese Übertragung vorgenommen? Anhand eines einfachen Depot Übertrags?

Wer hat die anfallenden Steuern zu zahlen, die GmbH oder der Gesellschafter?

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Antwort

Beantwortet von Oliver Burchardt (Profil ansehen)

Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne im Rahmen einer Erstberatung beantworte.

Bitte beachten Sie, daß die steuerrechtliche Würdigung auf Basis der gemachten Angaben erfolgt. Das Hinzufügen, Ändern oder Weglassen von Angaben kann das Ergebnis, ggf. auch wesentlich, verändern.

Wenn die Papiere ohne Entgelt von der GmbH an den Gesellschafter übertragen werden, dann liegt eine sogenannte verdeckte Gewinnausschüttung vor.

Konkret bedeutet das: Die GmbH muß, da sie keine Gegenleistung für die Übertragung der Papiere enthält, einen Verlust in Höhe des Buchwertes erfassen. Dieser Verlust wird aber steuerlich dem Ergebnis wieder hinzugerechnet. Es tritt also im Vergleich zur Situation ohne diese Ausschüttung keine steuerliche Mehr- oder Minderbelastung ein.

Auf Ebene des Gesellschafters ist die verdeckte Gewinnausschüttung in Höhe des Buchwertes zu versteuern. Hierbei greift die Abgeltungssteuer von 25% zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer. Diese Steuer ist durch den Gesellschafter zu tragen, allerdings im Rahmen der Quellensteuer ggf. durch die GmbH einzubehalten und an das Finanzamt abzuführen.

Die Frage, in welcher Form die Papiere technisch übertragen werden, sollten Sie mit Ihrer Bank klären. Aus steuerlicher Sicht ist diese Frage irrelevant.

Ich hoffe, Ihnen mit meinen Ausführungen im Rahmen Ihres Einsatzes habe weiterhelfen können.

Mit freundlichen Grüßen

Oliver Burchardt
Wirtschaftsprüfer
Steuerberater

Nachfrage
Sehr geehrter Herr Burchardt,

zunächst vielen Dank für Ihre Antwort.

Ich habe folgende wichtige abschließende Rückfrage, die ich sie bitte ausführlich zu beantworten:

Sie schreiben: "Auf Ebene des Gesellschafters ist die verdeckte Gewinnausschüttung in Höhe des Buchwertes zu versteuern".

Wie hoch ist in meinem Fall der Buchwert?

Handelt es sich in meinem Fall beim Buchwert um die Anschaffungskosten der Wertpapiere, die ich mit 95.000 € beziffert habe oder um den derzeitigen Börsenwert des Depots, den ich mit 72.000 € beziffert habe?

Bei einem Wert von 95.000 € komme ich bei einem Steuersatz von 27,8 % (KapitalertragSt + Soli + KirchenSt) auf eine Steuerzahlung von 26.410 €,

bei einem Wert von 72.000 € komme ich bei einem Steuersatz von 27,8 % (KapitalertragSt + Soli + KirchenSt) auf eine Steuerzahlung von 20.016 €.

Mit welcher Steuerforderung muss ich rechnen?
ca. 26.410 € oder 20.016 € ?

Eine Depotübersicht mit Anschaffungskosten und derzeitigem Wert hatte ich meiner Frage als PDF angehängt.

Herzlichen Dank für Ihre abschließende Beurteilung.

Rückantwort
In Ihrem Fall kommen auf Sie Steuerforderungen von 20.016 € zu.

Sie müssen den Buchwert (bei dem ich unterstelle, daß er dem sog. beizulegenden Zeitwert entspricht, in Ihrem Fall also dem Börsenkurs der Papiere) als verdeckten Gewinnausschüttung versteuern, sofern Sie der GmbH dafür keine Gegenleistung zahlen. Gegenleistungen verringern den Wert der zu versteuernden verdeckten Gewinnausschüttung.

Da Sie ohne beabsichtigen, die GmbH aufzulösen, empfehle ich Ihnen allerdings, eine detaillierte steuerliche Beratung durch einen Kollegen vor Ort in Anspruch zu nehmen, um steuerliche Nachteile aus der Auflösung zu vermeiden.

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