Kategorie: Kapitalvermögen |
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Frage: Rückzahlung Anleihe Ersatzbemessungsgrundlage |
| Gefragt am 18.12.2009 16:12 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1030 |
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Ich habe im Jahre 2007 und davor mehrere festverzinsliche Anleihen über die Volksbank erworben und in mein Depot bei dieser eingelagert. Dabei habe ich die Anleihen ungefähr zum Nominalwert erworben; die Kaufbelege habe ich nicht mehr. Im Februar 2008 nahm ich einen Depotwechsel vor und habe die Papiere auf ein Depotkonto der Postbank übertragen. Das erste Papier wurde im Oktober 2009 fällig, sukzessive folgen die anderen Anleihen im Jahre 2010 und später. |
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Beantwortet von Matthias Wander (Profil ansehen)
Sehr geehrter Herr Hütter,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben im Rahmen einer Erstberatung beantworten möchte. Da der Postbank die Anschaffungskosten nicht bekannt waren, hat die Bank die Kapitalertragsteuer richtigerweise nach der Ersatzbemesungsgrundlage berechnet. Diese (eventuell) zuviel gezahlte Steuer können Sie sich im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung wieder zurückholen. Sie benötigen jedoch als Nachweis die Belege über den Kauf und Verkauf der Anleihen, die Sie mit der Einkommensteuererklärung dem Finanzamt vorlegen müssen. Die Volksbank sollte die Möglichkeit haben Ihnen, gegen eine geringe Gebühr, Ersatzbelege über den Kauf der Anleihen zur Verfügung zu stellen. Ich hoffe, ich konnte Ihnen behilflich sein. Mit freundlichen Grüßen Wander Steuerberater |
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