Kategorie: Kapitalvermögen |
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Frage: Erweitert beschraenkte Steuerpflichtige |
| Gefragt am 26.12.2011 20:04 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1025 |
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Bei der Erweitert beschraenkten Steuerpflicht liegt die steuerpflichte Einkuenfte in D bei Euro 16500. |
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Beantwortet von Oliver Burchardt (Profil ansehen)
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne im Rahmen einer Erstberatung beantworte. Da Sie angabegemäß nach § 2 AStG als erweitert beschränkt steuerpflichtig gelten, sind Guthabenzinsen einkommensteuerpflichtig. Davon zu trennen ist die Frage, welcher Steuersatz auf diese Zinsen anzuwenden ist. Das Bundesfinanzministerium vertritt die Rechtsauffassung, daß die Abgeltungssteuer nicht zur Anwendung kommt, vielmehr wird die nach § 32a zu berechnende Einkommensteuer festgesetzt. Wenn Sie eine in Deutschland gelegene Mietwohnung darlehensfinanziert haben, steht Ihnen für die Zinszahlung selbstverständlich der Werbungskostenabzug zu. Die Ermittlung des Überschusses der Einnahmen über die Werbungskosten ist auch bei erweitert beschränkt Steuerpflichtigen nach den normalen Grundsätzen zu ermitteln. Aus rein steuerlicher Sicht ist die Mitteilung an die Bank, daß Sie Steuerausländer sind aufgrund der erweitert beschränkten Steuerpflicht ohne Auswirkungen. Ich hoffe, Ihnen im Rahmen Ihres Einsatzes habe weiterhelfen können. Mit freundlichen Grüßen Oliver Burchardt Wirtschaftsprüfer Steuerberater
Nachfrage Rückantwort |
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