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Kategorie: Kapitalvermögen

Frage: Ersatzbemessungsgrundlage gemäß §43 a Abs. 2 EStG

Gefragt am 16.08.2009 16:43 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1149

Hallo,
ich habe 2003 eine Anleihe mit variablem Kopon gekauft(Wert 2500 Euro) die bis 17.10.2009 läuft. Diese habe ich am 21.01.2008 veräussert. In 2006 fand ein Depotwechsel/Bankwechsel statt, so das die veräussernde Bank den Kaufwert nicht kannte und somit das Papier lt.Ersatzbemessungsgrundlage gemäß §43 a Abs. 2 EStG mit 30% ZAst belastete.

Folgende Daten sind bekannt:

Kauf 2003 - 2500 € ( Hypovereinsbank)

Verkauf
Kurswert 2467,50 €
Zinsen per 21.01.2008 20,08€
Ersatzbemessungsgrundlage gemäß §43 a Abs. 2 EStG 740,25€
Anrechenbarer ZAst 18,10 €
Soli zur ZaSt 0,99€
KapSt und SolZ abgeführt an Fa für Körperschaften in Berlin Steuernummer 337119

Frage: Welche Unterlagen muss ich einreichen und wie !! und wo !! muss das Ganze eingetragen werden,um die Besteuerung von Ersatzbemessung auf (vermute) Marktrendite zu erreichen und so meinen Freibetrag nicht zu belasten. Lt.Jahressteuerbescheinigung die 760,33 € in Zeile 6 KAP - das ist aber falsch oder jedenfalls nicht hinreichend, so weit bin ich schon!!!

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Antwort

Beantwortet von Dipl.BW/SB Ulrich Stiller (Profil ansehen)

Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),

Wenn der Bank die Anschaffungswerte nicht bekannt sind, wird die Kapitalertragsteuer auf Grundlage der Ersatzbemessungsgrundlage berechnet (30 % der Einnahmen aus der Veräußerung/Einlösung, § 43a Abs. 2 Satz 7 ff. EStG). Einen zu hohen Steuerabzug können Sie im Wege der Einkommensteuerveranlagung zurückfordern (Veranlagung nach § 32d Abs. 4 EStG). Sie tragen also die 760€ in Zeile 6 Spalte 1, den Zinsabschlag in Zeile 6 Spalte 3 und den Solidaritätszuschlag in Zeile 44 (Seite 2) der Anlage Kap ein. Dazu reichen Sie die Jahressteuerbescheinigung der Bank als Anlage zu Ihrer Einkommensteuererklärung dem Finanzamt mit ein.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit meinen Ausführungen behilflich sein.

Mit freundlichen Grüßen

Ulrich Stiller
Steuerberater

Nachfrage
Hallo Hr. Stiller,
danke für Antwort. Leider ist sie nicht hinreichend für mich.
Das Prinzip der Ersatzbemessung und dem Recht der Erstattung habe ich verstanden.
Allerdings teile ich Ihr Angaben zu den Einträgen nicht. ( siehe Kalkulation unten).
Basierend auf diesen Daten wäre mein Verständnis - 67,42 € in Zeile 6 , Sp 1
und 18,10€ oder 760 € in Spalte 3 , oder wie auch immer ?
Trage ich die Werte wie von Ihnen empfohlen ein, mindert!! dies meine Ersattung um ca 100€. Das sollte nicht sein,
da meine Erträge ja - 67,42€ und nicht 760 € waren.


Kauf Bank A
Datum: 17.10.2002
Kaufkurs: 102,20%
Anteile: 2.500 €
Wert: 2.555,00 €

Verkauf Bank B
Datum: 21.01.2009
Verkaufkurs 98,70%
Anteile: 2.500 €
Wert: 2.467,50 €

Ertrag -87,50 €
Stückzinsen 21.01.2008 20,08 €
Ertrag mit Stückzinsen -67,42 €

Gezahlte Zinsabschlag( basierend auf §43 a Abs. 2 EstG)
740 €
anrechenbarer Zast 18,10 €
Soli zur ZaSt 0,99 €

Bitte schauen sie nochmal. Sollte das Honorar nicht reichen, kontaktierne sie mich gerne unter
albrechtuwe@yahoo.de oder + 172 82 40 810.

Rückantwort
Sehr geehrter Ratsuchender,

detailliert ging dies aus Ihrer Anfrage leider nicht hervor. Sie erhalten bis morgen eine E-Mail von mir.

Mit freundlichen Grüßen

Ulrich Stiller
Steuerberater

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