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Ersatzbemessungsgrenze bei Altanlage

Gefragt am 17.12.2010
19:05 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4373

 

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe im Jahr 1997 Genuss-Scheine bei meiner Hausbank gekauft. Ein Kaufbeleg habe ich nicht erhalten, bzw. ist nicht mehr in meinen Unterlagen vorhanden. Die Genuss-Scheine befinden sich seit dem Kauf immer im gleichen Depot (es fand also kein Bankenwechsel oder ein sonstiger Transfer statt).
Nun werden die Genuss-Scheine am 31.12.2010 fällig und sollen ausbezahlt werden. Die Bank will nun die 30% Ersatzbemessungsgrundlage abführen, da sie laut eigener Ausage keine Kaufunterlagen über Wertpapiere im Zugriff hat, die älter als 12 Jahre sind.
Kann sich die Bank so verhalten, obwohl sie ja eigentlich als Verkäuferin den Preis und das Anschaffungsdatum kennen müsste.
Gibt es eine Art Ersatzbeleg, mit dem die Bank bestätigen kann, dass die Anlage vor dem 01.01.2009 gekauft wurde?

Vielen Dank für Ihre Anwort.

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 17.12.2010
19:05 Uhr
 Oliver Burchardt Oliver Burchardt Beantwortet am 23.12.2010
16:07 Uhr

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Beantwortet am 23.12.2010 16:07 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4373

Antwort von Oliver Burchardt (Frage zu Kapitalvermögen)

Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne im Rahmen einer Erstberatung beantworte.

Meines Erachtens kann die Bank in Ihrem Fall keine Anwendung von der Ersatzbemessungsgrundlage machen. § 43a Abs. 2 S. 7 ff. EStG schreibt die Anwendung der Ersatzbemessungsgrundlage dann vor, wenn die Anschaffungskosten nicht nachgewiesen werden können. Hierbei geht es aber vor allem um den Fall, daß durch Sie Übertragungen von Depots zwischen verschiedenen Banken erfolgt sind ...



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