Kategorie: Kapitalvermögen |
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Frage: Besteuerung GmbH Verkauf |
| Gefragt am 05.07.2011 15:34 Uhr | Einsatz: € 50,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1045 |
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Person A hält 67%, Person B 33% einer GmbH X im Privatvermögen. Einvernehmlich sollen die 67 % zum Preise von 300.000,- € der Person A in den Besitz der Person B übergehen. |
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Beantwortet von Oliver Burchardt (Profil ansehen)
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne im Rahmen einer Erstberatung beantworte. Bitte beachten Sie, daß die steuerrechtliche Würdigung auf Basis der gemachten Angaben erfolgt. Die Anschaffungskosten der GmbH-Anteile können weder bei Ihnen noch bei einer GmbH als Aufwand geltend gemacht werden. Auch wenn Sie eine GmbH gründen und über diese die Anteile erwerben, erzeugen Sie damit keinen steuerlich abzugsfähigen Aufwand, da Sie mit den Anteilen ein aktivierungspflichtiges Wirtschaftsgut erworben haben. Sofern Sie die Anteile fremdfinanzieren, dürfen Sie auch keine Finanzierungsaufwendungen wie bspw. Zinsen abziehen. Allerdings können Sie nach § 32d Abs. 2 Nr. 3 EStG den Antrag stellen, die Erträge aus der GmbH unter Anwendung des Teileinkünfteverfahrens zu besteuern. In diesem Fall greift die Abgeltungssteuer nicht, sondern Sie müssen 60% der Erträgem, die Sie aus der GmbH ziehen, mit Ihrem regulären Steuersatz versteuern, während Sie im Gegenzug sämtliche Aufwendungen steuermindernd geltend machen können. Sollten Sie dies in Erwägung ziehen, empfehle ich Ihnen, sich steuerlich detailliert beraten zu lassen. Grundsätzlich unterliegen Gewinne aus der Veräußerung von GmbH-Anteilen nach § 20 Abs. 2 Nr. 1 EStG der Abgeltungssteuer, sofern die Anteile im Privatvermögen gehalten werden. Dies ist nach Ihren Ausführungen der Fall. Ich hoffe, Ihnen mit meinen Ausführungen geholfen zu haben. Mit freundlichen Grüßen, Oliver Burchardt Steuerberater
Nachfrage Rückantwort |
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