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Besteuerung GmbH Verkauf

Gefragt am 05.07.2011
15:34 Uhr | Einsatz: € 50,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4796

 

Person A hält 67%, Person B 33% einer GmbH X im Privatvermögen. Einvernehmlich sollen die 67 % zum Preise von 300.000,- € der Person A in den Besitz der Person B übergehen.
Wenn die Kaufsumme von 300.000,- € von Person B privat finanziert werden soll, geschehe dies ja mit bereits versteuertem Geld (Privatvermögen).
Gibt es eine steuerlich günstigere Variante, z.b. durch Gründung einer GmbH Y deren Anteile Person B zu 100 % hält, die dann die 67 % der Person A erwirbt und die Kosten so steuerlich geltend machen kann? Gibt es da typische Modelle (Verwaltungsgesellschaft, Holding,...)?
Können die 33% der GmbH X von Person B die Anteile von Person A sozusagen selbst kaufen und die Kosten so über die GmbH X geltend gemacht werden?
Gibt es andere Vorschläge?
Ist es richtig, dass Person A die 300.000,- € nach der Abgeltungssteuer zu versteuern hat? Ist der Betrag anschließend noch weiter zu versteuern (Einkünfte aus Gewerbebetrieb, Einkommensteuer,…), oder ist die Abgeltungssteuer die einzige Steuer?

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 05.07.2011
15:34 Uhr
 Oliver Burchardt Oliver Burchardt Beantwortet am 06.07.2011
11:42 Uhr

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Beantwortet am 06.07.2011 11:42 Uhr | Einsatz: € 50,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4796

Antwort von Oliver Burchardt (Frage zu Kapitalvermögen)

Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne im Rahmen einer Erstberatung beantworte.

Bitte beachten Sie, daß die steuerrechtliche Würdigung auf Basis der gemachten Angaben erfolgt.

Die Anschaffungskosten der GmbH-Anteile können weder bei Ihnen noch bei einer GmbH als Aufwand geltend gemacht werden. Auch wenn Sie eine GmbH gründen und über diese die Anteile erwerben, erzeugen Sie damit keinen steuerlich abzugsfähigen Aufwand, da Sie mit den Anteilen ein aktivierungspflichtiges Wirtschaftsgut erworben haben ...



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