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Rückerstattung Zoll

Gefragt am 08.10.2012
06:30 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2805

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

im letzten Monat hatten wir die Zollprüfung im Haus.
Geprüft wurde 2009,2010 und 2011.
Nach Abschluss der Prüfung hat sich heraus gestellt, dass wir für 2009-2011 zuviel Zoll gezahlt haben, Insgesamt 54000 Euro. Wir haben noch keinen offiziellen Bescheid oder ähnliches. Diese Summe wurde uns nur im Abschlussgespräch nach der Zollprüfung genannt.


Laut Aussage unseres Steuerberaters muss die Rückzahlung
für das Jahr 2011 gebucht werden, da die Jahre 2009 und 2010 schon abgeschlossen wurden. Der Betrag kann auch nicht für 2012 gebucht werden, dies wäre nur möglich wenn die Steuererklärung für 2011 schon abgeschlossen wäre. Es würde auch keinen Sinn machen die Steuer 2011 jetzt schnell abzuschließen , da die Zollprüfung schon vor Abgabe der Steuererklärung 2011 statt gefunden hat. Gerade das Jahr 2011 war sehr gut für uns, und wenn hier noch eine Zollerstatung in Höhe von 50000 Euro hinzu kommt, würden wir eine beträchtlich Summe Steuern zahlen müssen, daher meine Frage ob die Aussage unseres Steuerberates korrekt ist.
Noch zur Infromation wir firmieren als Ltd & Co KG

Mit freundlichen Grüßen
C. Müller

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 08.10.2012
06:30 Uhr
- Anonymisiert - Anonymisiert
Dieser Experte ist momentan nicht aktiv.
Beantwortet am 08.10.2012 07:40 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2805

Antwort unseres Experten

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