Kategorie: Jahresabschluss |
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Frage: Jahresabschluss einer GbR |
| Gefragt am 16.09.2010 16:42 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1032 |
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Wir sind eine Gemeinschaftspraxis mit einer überortlichen Gemeinschaftspraxis.(2 Ärzte, 2 Praxen) Bisher wurde die Fibu und JA vom Steuerberater übernommen. Die Arbeit des Stb für den JA enthielt: |
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Beantwortet von Michael Herrmann (Profil ansehen)
Sehr geehrter Fragesteller,
zunächst einmal vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich aufgrund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung gerne beantworte. Die Beantwortung erfolgt gemäß der Sachverhaltsschilderung. Fehlende oder fehlerhafte Angaben zu den tatsächlichen Verhältnissen können das rechtliche Ergebnis beeinflussen. Nein. Vom Umfang her gesehen, ist der Aufwand EÜR (zzgl. Kontennachweis und AV) für Gemeinschaftspraxis, die Sonderbereiche und den Ergänzungsbereich notwendig. Nach dem BFH Urteil vom 24. Juni 2009 VIII R 13/07 sind bei der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG die Anschaffungskosten eines Gesellschafters für den Erwerb seiner mitunternehmerischen Beteiligung in einer steuerlichen Ergänzungsrechnung nach Maßgabe der Grundsätze über die Aufstellung von Ergänzungsbilanzen zu erfassen, wenn sie in der Überschussrechnung der Gesamthand nicht berücksichtigt werden können. Dies bedeutet, dass Ergänzungsbilanzen nicht nur bei bilanzierenden, sondern auch bei Personengesellschaften mit Einnahmen-Überschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG zu erstellen sind, z. B. beim Erwerb eines Anteils an einer nicht bilanzierenden Freiberufler-Sozietät. Da es sich dann jeoch nicht um eine "echte" Bilanz handelt, wäre es sprachlich konsequenter, in diesen Fällen von einer Ergänzungsrechnung zu sprechen, die den Regeln der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG zu folgen hat. Insofern scheint mir bisher ledglich der Fehler gemacht worden zu sein, die Einkünfte der Sonder- bzw. Ergänzungsbereiche per Bilanzierung zu ermitteln. Hier genügen, wie im Gesamthandsbereich, Einnahme-Überschuss-Rechnungen. Erfahrungsgemäß mindert sich der Aufwand hierfür jedoch nicht nennenswert. Die Bank benötigt, wie bisher auch, alle Gewinnermittlungen für die jeweiligen Bereiche, um den Gesamtüberblick zu behalten. Ich hoffe Ihnen mit diesen Angaben im Rahmen Ihres Einsatzes einen ausreichenden Überblick über den Sachverhalt gegeben zu haben und verbleibe mit freundlichen Grüßen Michael Herrmann Dipl.-Finanzwirt (FH) Steuerberater |
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