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Jahresabschluss einer GbR

Gefragt am 16.09.2010
16:42 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 6293

 

Wir sind eine Gemeinschaftspraxis mit einer überortlichen Gemeinschaftspraxis.(2 Ärzte, 2 Praxen) Bisher wurde die Fibu und JA vom Steuerberater übernommen. Die Arbeit des Stb für den JA enthielt:
1.gesonderte & einheitl. Feststellung von Besteuerungsgrundlagen
2. Gewinnverteilung
3. Gewinnermittlung der GP (Kontennachweis + Anlageverm.)
4. Jahresabschluss Arzt A Ergänzungsbilanz
5. Jahresabshluss Artzt B Ergänzungsbilanz
6. JA Arzt A Sonderbetriebsvermögen (Bilanz, GUV, AV)
7. JA Arzt B Sonderbetriebsvermögen (Bilanz, GUV, AV)
8. Ermittlung des zu versteuern.Einkommens (beide Ärtze)

Meine Frage: wir sind keien Bilanzierer, ist denn dieser Umfang des JA überhaupt nötig? Ich habe das Jahr 2009 nun in Fibu-Doc gebucht, EÜR ist nun fertig. Reicht nicht die EÜR (für Gemeinschaftspraxis und jeweils der Sonderbereich f. Arzt A und B) und die Steuererklärung für das Finanzamt? Was braucht die Bank von einem EÜ-Rechner?
Danke im Voraus,
Gruß,
GP

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 16.09.2010
16:42 Uhr
 Michael Herrmann Michael Herrmann Beantwortet am 16.09.2010
18:49 Uhr

Frage stellen
Beantwortet am 16.09.2010 18:49 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 6293

Antwort von Michael Herrmann (Frage zu Jahresabschluss)

Sehr geehrter Fragesteller,

zunächst einmal vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich aufgrund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung gerne beantworte. Die Beantwortung erfolgt gemäß der Sachverhaltsschilderung. Fehlende oder fehlerhafte Angaben zu den tatsächlichen Verhältnissen können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.

Nein. Vom Umfang her gesehen, ist der Aufwand EÜR (zzgl. Kontennachweis und AV) für Gemeinschaftspraxis, die Sonderbereiche und den Ergänzungsbereich notwendig ...



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