Kategorie: Jahresabschluss |
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Frage: EÜ Rechnung; Ansatz Betriebseinnahmen und Ausgaben |
| Gefragt am 09.01.2010 00:58 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1029 |
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Bewertung: 4,3 (von 5 Sternen)
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Beantwortet von Michael Herrmann (Profil ansehen)
Sehr geehrter Fragesteller,
zunächst einmal vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich aufgrund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung gerne beantworte. Die Beantwortung erfolgt gemäß der Sachverhaltsschilderung. Fehlende oder fehlerhafte Angaben zu den tatsächlichen Verhältnissen können das rechtliche Ergebnis beeinflussen. Betriebseinnahmen: Die Verbuchung der Provisionsgutschriften erfolgt grundsätzlich auf ein Erlöskonto mit 19% Umsatzsteuer. Hierfür steht in den Sachkontenrahmen 3 und 4 das Konto "Provisionsumsätze 19 % USt" zur Verfügung. Sollten Sie nebenher noch Umsätze erzielen, erfolgt dies über das Konto "Erlöse 19 % USt bzw. 7%". Für Verkäufe außer Haus gilt in der Regel der Steuersatz von 7%. Wareneingang: Der Wareneingang ist über das Konto "Wareneingang 7 %(bzw. 19%) Vorsteuer. Die Brathähnchen stellen richtigerweise keinen Wareneingang dar. Die Provision für den Backwarenverkauf wird bei der Verbuchung der Provisionseinnahmen berücksichtigt. Es ist also getrennt zu buchen, keine Differenz zu ermitteln. Fahrtkosten: Diemit dem Privatwagen zurückgelegte Strecke ist mit 0,30 € der tatsächlich gefahrenen Kilometer, nicht mit der Entfernungspauschale, zu berücksichtigen, da der Abholort des VkWg keine Arbeitsstätte ist. Die Entfernungspauschale kommt somit nicht zur Anwendung. Konto: "Kfz-Kosten für betrieblich genutzte zum Privatvermögen gehörende Kraftfahrzeuge." Die Kosten des VkWg erfolgt richtig über "laufende Kfz-Kosten" und "Fremdfahrzeuge". Die angegebene Buchung der Verpflegungsmehraufwendungen ist zutreffend. Ich hoffe Ihnen mit diesen Angaben einen ersten Überblick über den Sachverhalt gegeben zu haben und verbleibe mit freundlichen Grüßen Michael Herrmann Dipl.-Finanzwirt (FH) Steuerberater
Nachfrage Rückantwort |
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