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Wert für Grund und Boden bei Eigentumswohnung richtig ermitteln

Gefragt am 15.04.2015
13:56 Uhr | Einsatz: € 35,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1924

 

Hallo, ich erwerbe gerade eine Eigentumswohnung und bin dabei die Details für den Kaufvertrag auszuhandeln.
Da ich mir nach einer Phase der Eigennutzung vorstellen könnte, das Objekt perspektivisch zu vermieten, frage ich mich ob es im Hinblick auf die Abschreibung im Vermietungsfall Sinn macht, den Grundstückspreis gesondert im Kaufvertrag auszuweisen. Da ich natürlich an einem möglichst hohen Abschreibungswert interessiert bin, möchte ich den Wert für Grund und Boden möglichst gering im Kaufvertrag ausweisen. Mit der \\\"Arbeitshilfe zur Aufteilung eines Gesamtkaufpreises für ein bebautes Grundstück (Kaufpreisaufteilung)\\\" vom Bundesministerium der Finanzen habe ich nach der Mehtode des Finanzamtes bereits entsprechende Werte ermittelt. Hier wird als erstes ein Gesamtwert von 100.000€ ermittelt, der Wert für Grund und Boden wird mit 13.000€ angesetzt. (also 13%) Der reale Kaufpreis liegt allerdings bei 130.000€ + Erwerbsnebenkosten. Was kann ich nun \\\"Gefahrlos\\\" als Wert für Grund und Boden ansetzen? Die 13.000€, oder 13% von 130.000€ , also 16.900€? Oder kann ich sogar noch etwas weniger als 13.000€ ansetzen?

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 15.04.2015
13:56 Uhr
- Anonymisiert - Anonymisiert
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Beantwortet am 15.04.2015 15:59 Uhr | Einsatz: € 35,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1924

Antwort unseres Experten


Sehr geehrter Fragesteller,

im Rahmen einer Erstberatung und Ihres Honorareinsatzes, unter Beachtung der Regelungen dieses Forums, möchte ich Ihre Frage beantworten.

Nach BFH- Urteil vom 10.10.2000, BStBl II 2001, 183 ist ein Gesamtkaufpreis für eine bebaute Immobilie nach dem Verhältnis der Verkehrswerte oder Teilwerte auf den Grund und Boden einerseits sowie das Gebäude andererseits aufzuteilen ...



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