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Kategorie: Immobilienbesteuerung

Frage: Wann endet die Spekulationsfrist genau

Gefragt am 04.03.2011 19:51 Uhr | Einsatz: € 40,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1043

Ich habe am 10.03.2001 einen Notarvertrag geschlossen über den
Neubau eines REH mit Kaufgrundstück, welches ich kurzfristig nach
Fertigstellung (bis heute und auf weiteres) vermietet habe:

Notarvertrag: 11.06.2001
Fertigstellung: 20.12.2001
Vermietung ab: 01.02.2002

Ab wann kann ich das Gebäude verkaufen ohne zur Spekulationssteuer
und ggfls. Rückzahlung von Abschreibung veranlagt zu werden?

Mit freundlichen Grüssen

Doris F.

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Antwort

Beantwortet von Matthias Wander (Profil ansehen)

Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung beantworten möchte.

Die Spekulationsfrist beträgt bei Grundstücken 10 Jahre. Maßgebend ist dabei jeweils der obligatorische Kaufvertrag.

Damit Sie das Grundstück steuerfrei verkaufen können, sollte der notarielle Vertrag nicht vor dem 11.06.2011 abgeschlossen werden.

Mit freundlichen Grüßen

Wander
Steuerberater

Nachfrage
Vielen Dank für Ihre Informationen.
Ist sichergestellt, dass der Fertigstellungstermin absolut
gar keinen Einfluss auf diese Frist hat? Oder gibt es
hier Ausnahmen?

Rückantwort
Wird innerhalb des 10-Jahres-Zeitraums ein Gebäude errichtet, hat dies keinen Einfluss auf die Spekulationsfrist. Das Gebäude wird wesentlicher Bestandteil des Grundstücks. Die Berechnung der Frist knüpft an die jeweiligen Erwerbsvorgänge des Grundstücks. Somit hat der Fertigstellungstermin keinen Einfluss auf Spekulationsfrist.

Mit freundlichen Grüßen

Wander
Steuerberater

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