Kategorie: Immobilienbesteuerung |
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Frage: Hausverkauf,Reinvestition |
| Gefragt am 07.10.2009 12:29 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1027 |
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Ich habe 1995 von einer Privatperson ein EFH ohne MWST privat in Niedersachsen gekauft , privat genutzt u. renoviert . |
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Beantwortet von Dipl.BW/SB Ulrich Stiller (Profil ansehen)
Sehr geehrter Ratsuchender,
besten Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten möchte: Die steuerlichen Folgen hängen davon ab, ob das EFH zu Ihrem Privat-oder Betriebsvermögen gehört. Stellt das EFH Privatvermögen dar, ist die 10-jährige Spekulationsfrist abgelaufen, da nach Ihrer Darstellung die Anschaffung in 1995 erfolgt ist. Gehört jedoch das EFH zu Ihrem Betriebsvermögen, dann stellt der Veräusserungsgewinn einen Steuertatbestand,hier wahrscheinlich Einkünfte aus Gewerbebetrieb, dar. Dann wäre der Vorgang einkommensteuerpfichtig, eventuell auch gewerbesteuerpflichtig. Bei Einkünften aus Gewerbebetrieb gibt es die sogenannte Reinvestitionsrücklage nach 6b EStG. Die Gewinne aus der Veräußerung von Grund und Boden, von Aufwuchs eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs sowie von Gebäuden oder Binnenschiffen sind begünstigt übertragbar auf die Anschaffungs- oder Herstellungskosten von: Grund und Boden, soweit der Gewinn bei der Veräußerung von Grund und Boden entstanden ist; Aufwuchs, soweit der Gewinn bei der Veräußerung von Grund und Boden oder Aufwuchs entstanden ist; Gebäuden, soweit der Gewinn bei der Veräußerung von Grund und Boden, Aufwuchs oder Gebäuden entstanden ist, oder Binnenschiffen, soweit der Gewinn bei der Veräußerung von Binnenschiffen entstanden ist. Eine Möglichkeit der Rücklagenbildung durch die Veräusserung wie von Ihnen geplant, knn ich jedoch nicht erkennen. Sie sollten sich daher detailliert steuerlich beraten lassen. Mit freundlichen Grüßen Ulrich Stiller Steuerberater |
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