Kategorie: Immobilienbesteuerung |
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Frage: Hausverkauf bei Teilvermietung |
| Gefragt am 15.02.2010 19:10 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1035 |
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sehr geehrte damen und herren, |
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Beantwortet von Matthias Wander (Profil ansehen)
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung beantworten möchte. Die bloße Vermietungsabsicht reicht aus um negative Einkünfte aus Vermietung steuerlich berücksichtigen zu können. Da es tatsächlich zu keinen Einnahmen gekommen ist, wird das Finanzamt einen Nachweis über die Vermietungsabsicht verlangen. Hier reichen die Anzeigen über die geplante Vermietung aus, um die Verluste steuerlich berücksichtigen zu können. Zu beachten ist, dass es sich beim Verkauf des "vermieteten" Teils innerhalb von 10 Jahren seit Anschaffung um ein privates Veräußerungsgeschäft handelt, welches zu versteuern ist, wenn der Gewinn 600 € und mehr beträgt. Der Gewinn ermittelt sich dabei wie folgt: anteiliger Verkaufspreis abzügl. - anteilige Veräußerungskosten - anteilige fortgeführte Anschaffungskosten (Anschaffungskosten ./. bei der Vermietung berücksichtigte Abschreibung) Da in Ihrem Fall die Immobilie mit einem Verlust von 10.000 € verkauft wurde, wird es selbst unter Berücksichtigung der in Anspruch genommenen Abschreibung aller Voraussicht nach zu keinem Spekulationsgewinn kommen. Ich hoffe, Ihnen hiermit einen ersten Überblick gegeben zu haben. Mit freundlichen Grüßen Wander Steuerberater
Nachfrage Rückantwort |
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