Schritt 1Schritt 2Schritt 3Schritt 4
Weitere Fragen zum Thema "Immobilienbesteuerung"

Grunderwerbsteuer bei einer Grundstücksgemeinschaft

Gefragt am 13.08.2012
16:03 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 7749

 

Sehr geehrte Damen und Herren,
vor ca. zwei Jahren haben meine Frau und ich (Eheleute A)und noch ein befreundetes Ehepaar (Eheleute B)ein bebautes Grundstück käuflich erworben. Grunderwerbsteuer wurde entrichtet. Vermietungseinkünfte liegen nicht vor, da es sich um eine Kernsanierung handelt. Viel wurde bisher leider nicht renoviert. Im Juli diesen Jahres wurde die Insolvenz bei dem Ehemann des befreundeten Paares (Eheleute B) eröffnet. Die Insolvenzeröffnung betrifft in keiner Weise diese Grundstücksgemeinschaft. Im Grundbuch sind alle vier Personen namentlich eingetragen.
Da die Grundschulden der Bank höher sind als der momentane Wert des Grundstücks soll folgende Vereinbarung (mit dem Insolvenzverwalter)getroffen werden. Die Eheleute B übertragen Ihr Anteil an die Eheleute A gegen Schuldhaftentlassung bei der finanzierenden Bank. Eine Schuldhaftentlassung wird vorgelegt. Am Ende sollen nur wir (Eheleute A) alleinige Eigentümer des Grundstückes werden. Nun meine Frage: Unterliegt dieser Vorgang der Grunderwerbsteuer? Gem. § 1 Abs. 2a GrEStG i.V.m. § 6 Abs. 1 GrEStG dürfte meines Erachtens nach die Grunderwerbsteuer nicht erhoben werden. Liege ich da evtl. richtig?
MfG

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 13.08.2012
16:03 Uhr
 Michael Herrmann Michael Herrmann Beantwortet am 13.08.2012
19:21 Uhr

Frage stellen
Beantwortet am 13.08.2012 19:21 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 7749

Antwort von Michael Herrmann (Frage zu Immobilienbesteuerung)

Sehr geehrter Fragesteller,

zunächst einmal vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auch aufgrund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung gerne beantworte. Die Beantwortung erfolgt gemäß der Sachverhaltsschilderung. Fehlende oder fehlerhafte Angaben zu den tatsächlichen Verhältnissen können das rechtliche Ergebnis beeinflussen ...



... Interessiert Sie diese Frage ebenfalls? Sie können für € 7,50 die Antwort vollständig einsehen.

Weitere Fragen zum Thema "Immobilienbesteuerung"



War diese Antwort hilfreich?

Ja! Nein!

Für 9 Personen war diese Antwort hilfreich.




Haben Sie auch eine Frage? Weitere Fragen zum Thema "Immobilienbesteuerung"
Jetzt eigene Frage stellen!
So einfach funktioniert's
  1. Wählen Sie oben im Menü das Themengebiet aus
  2. Formulieren Sie Ihre Frage
  3. Einsatz festlegen (z.B. 20,- €)
  4. Ihre Frage wird beantwortet
Das sind Ihre Vorteile
  • Antworten ausschließlich durch Experten, die entsprechende Qualifikationen nachgewiesen haben
  • kein Risiko - keine versteckten Kosten
  • Schnelle Antwort der Experten
  • Sichere Übertragung Ihrer Daten mit SSL-Verschlüsselung