Grunderwerbsteuer Erbengemeinschaft
Gefragt am 02.07.201321:54 Uhr | Einsatz: € 50,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 18153
Geschwister A und B besitzen ein Haus X und ein Grundstück Y in Erbengemeinschaft nach Tod des Vaters.
Die Erbengemeinschaft soll für das Haus X aufgelöst werden (A kauft von B dessen Hälfte), das Grundstück wollen beide zusammen weiter behalten.
Bitte prüfen, ob folgende geplante Vorgehensweise grundsteueroptimiert ist oder ob es eine bessere Variante gibt:
1. Die Erbengemeinschaft wird aufgelöst. A kauft von B beide Objekte. (Grundsteuerfrei nach §3 Abs 3?)
2. Anschließend kauft B von A die Hälfte des Grundstücks Y zurück. (grundsteuerpflichtig).
Das zuständige Finanzamt gab nach Rücksprache mit 3 verschiedenen Sachbearbeitern 3 unterschiedliche Auskünfte von \\\"alles in jedem Fall steuerpflichtig\\\" bis \\\"alles befreit\\\".
21:54 Uhr
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Antwort unseres Experten
Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Frage möchte ich gerne im Rahmen einer Erstberatung, der Regeln des Forums und auf Basis Ihrer Angaben wie folgt beantworten:
Zumindest kann ich schon einmal sagen, dass ich keine 4. Meinung vertrete, da ja schon alle Meinungen existieren:-)
Es ist im Gesetzeswortlaut und der Kommentierung eindeutig, dass die im Rahmen einer (Teil-)auseinandersetzung erfolgte Teilung des Nachlasses von der Grunderwerbsteuer befreit ist, § 3 Nr. 3 GrEStG. Es muss sich allerdings unbedingt
- bei beiden Häusern um Objekte handeln, die zum Nachlass des Vaters gehört haben
- und somit gesamthänderisch gebundenes Vermögen der Erbengemeinschaft handeln.
- um eine Verteilung im Rahmen eines notariellen (Teil)auseinandersetzungsvertrag handeln
Das bedeutet, daß die Objekte z.B. nicht vor dem Tod des Vaters im Wege der vorweggenommenen Erbfolge übertragen worden sein dürfen ...
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