Schritt 1Schritt 2Schritt 3Schritt 4
Weitere Fragen zum Thema "Immobilienbesteuerung"

Grunderwerbsteuer Erbengemeinschaft

Gefragt am 02.07.2013
21:54 Uhr | Einsatz: € 50,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 18153

 

Geschwister A und B besitzen ein Haus X und ein Grundstück Y in Erbengemeinschaft nach Tod des Vaters.

Die Erbengemeinschaft soll für das Haus X aufgelöst werden (A kauft von B dessen Hälfte), das Grundstück wollen beide zusammen weiter behalten.

Bitte prüfen, ob folgende geplante Vorgehensweise grundsteueroptimiert ist oder ob es eine bessere Variante gibt:

1. Die Erbengemeinschaft wird aufgelöst. A kauft von B beide Objekte. (Grundsteuerfrei nach §3 Abs 3?)

2. Anschließend kauft B von A die Hälfte des Grundstücks Y zurück. (grundsteuerpflichtig).

Das zuständige Finanzamt gab nach Rücksprache mit 3 verschiedenen Sachbearbeitern 3 unterschiedliche Auskünfte von \\\"alles in jedem Fall steuerpflichtig\\\" bis \\\"alles befreit\\\".

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 02.07.2013
21:54 Uhr
- Anonymisiert - Anonymisiert
Dieser Experte ist momentan nicht aktiv.
Beantwortet am 02.07.2013 22:55 Uhr | Einsatz: € 50,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 18153

Antwort unseres Experten

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Frage möchte ich gerne im Rahmen einer Erstberatung, der Regeln des Forums und auf Basis Ihrer Angaben wie folgt beantworten:

Zumindest kann ich schon einmal sagen, dass ich keine 4. Meinung vertrete, da ja schon alle Meinungen existieren:-)

Es ist im Gesetzeswortlaut und der Kommentierung eindeutig, dass die im Rahmen einer (Teil-)auseinandersetzung erfolgte Teilung des Nachlasses von der Grunderwerbsteuer befreit ist, § 3 Nr. 3 GrEStG. Es muss sich allerdings unbedingt
- bei beiden Häusern um Objekte handeln, die zum Nachlass des Vaters gehört haben
- und somit gesamthänderisch gebundenes Vermögen der Erbengemeinschaft handeln.
- um eine Verteilung im Rahmen eines notariellen (Teil)auseinandersetzungsvertrag handeln

Das bedeutet, daß die Objekte z.B. nicht vor dem Tod des Vaters im Wege der vorweggenommenen Erbfolge übertragen worden sein dürfen ...



... Interessiert Sie diese Frage ebenfalls? Sie können für € 7,50 die Antwort vollständig einsehen.

Weitere Fragen zum Thema "Immobilienbesteuerung"



War diese Antwort hilfreich?

Ja! Nein!

Für 16 Personen war diese Antwort hilfreich.




Haben Sie auch eine Frage? Weitere Fragen zum Thema "Immobilienbesteuerung"
Jetzt eigene Frage stellen!
So einfach funktioniert's
  1. Wählen Sie oben im Menü das Themengebiet aus
  2. Formulieren Sie Ihre Frage
  3. Einsatz festlegen (z.B. 20,- €)
  4. Ihre Frage wird beantwortet
Das sind Ihre Vorteile
  • Antworten ausschließlich durch Experten, die entsprechende Qualifikationen nachgewiesen haben
  • kein Risiko - keine versteckten Kosten
  • Schnelle Antwort der Experten
  • Sichere Übertragung Ihrer Daten mit SSL-Verschlüsselung