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Besteuerung eines Veräußerungsgewinns

Gefragt am 16.04.2013
20:28 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3731

 

Wir planen den Verkauf einer Eigentumswohung, welche im Jahre 1995 durch meine Ex-Schwiegereltern erworben wurde.
Im Jahre 2006 haben wir einen notariellen Überlassungsvertrag zur Übernahme der Wohnung geschlossen.
Die Wohnung gehört meiner Ex-Frau und mir zu jeweils 50% gemäß einer Scheidungsfolgevereinbarung.
Nun steht die Frage, ob die Spekulationsfrist mit dem Kauf der Wohnung 1995 beginnt oder mit dem Überlassungsvertrag aus dem Jahre 2006.
Nach meinem Verständnis handelt es sich mit der Überlassung um eine Schenkung und somit entstand zu dieser Zeit kein Veräußerungsgewinn. Es wurden auch entsprechende Schenkungssteuern erhoben.
Somit gilt meiner Meinung nach das Kaufjahr 1995 als Erwerbsjahr und somit dürfte die Spekulationsfrist von 10 Jahren abgelaufen sein und keine Besteuerung des eventuellen Veräußerungsgewinns erfolgen?

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 16.04.2013
20:28 Uhr
- Anonymisiert - Anonymisiert
Dieser Experte ist momentan nicht aktiv.
Beantwortet am 17.04.2013 00:20 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3731

Antwort unseres Experten

Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes sowie der Regeln dieser Plattform beantworte.

Bitte beachten Sie, dass meiner Ausführung der dargestellte Sachverhalt zu Grunde liegt, und dass Hinzufügen, Weglassen, Änderung der Angaben oder die Zweideutigkeit der Informationen das steuerrechtliche Ergebnis ändern können. Bitte beachten Sie, dass dies eine individuelle vollumfängliche Beratung jedoch nicht ersetzen kann ...



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