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Anschaffungsnaher Aufwand

Gefragt am 16.11.2012
09:34 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3032

 

Anschaffung eines vollständig vermieteten Objektes zum 30.12.2007. In den Jahren 2008 und 2009 wurden sämtliche Erhaltungsaufwendungen vom Finanzamt als sofort abzugsfähige Werbungskosten anerkannt. Die Bescheide sind in diesem Punkt nicht vorläufig. Im Jahr 2010 wird nun bei Ansatz sämtlich getätigter Erhaltungsaufwendungen von 2008 - 2010 die 15 % - Grenze (ohne Umsatzsteuer) überschritten. Kann das Finanzamt die Bescheide 2008 und 2009 noch ändern, d. h. die Erhaltungsaufwendungen rückwirkend als nachträgliche Anschaffungskosten bewerten. Sind die in 2010 getätigten Erhaltungsaufwendungen sofort als Werbungskosten absetzbar?

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 16.11.2012
09:34 Uhr
 Michael Herrmann Michael Herrmann Beantwortet am 16.11.2012
09:55 Uhr

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Beantwortet am 16.11.2012 09:55 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3032

Antwort von Michael Herrmann (Frage zu Immobilienbesteuerung)

Sehr geehrter Fragesteller,

zunächst einmal vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich aufgrund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung gerne beantworte. Die Beantwortung erfolgt gemäß der Sachverhaltsschilderung. Fehlende oder fehlerhafte Angaben zu den tatsächlichen Verhältnissen können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.

Das Finanzamt hat die Steuerbescheide vermutlich nach § 175 Abs.1 Nr. 2 AO geändert ...



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