Kategorie: Grenzgänger |
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Frage: unbeschränkt steuerpflichtig wenn 100% Einnahmen in D |
| Gefragt am 18.04.2011 12:27 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1024 |
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Meine sehr geehrten Damen und Herren |
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Beantwortet von Michael Herrmann (Profil ansehen)
Sehr geehrter Fragesteller,
zunächst einmal vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auch aufgrund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung gerne beantworte. Die Beantwortung erfolgt gemäß der Sachverhaltsschilderung. Fehlende oder fehlerhafte Angaben zu den tatsächlichen Verhältnissen können das rechtliche Ergebnis beeinflussen. Natürliche Personen werden unter folgenden Voraussetzungen als unbeschränkt steuerpflichtig behandelt ( fiktive unbeschränkte Steuerpflicht): Antrag, kein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Inland, Einkünfte, die zu mindestens 90 v.H. der deutschen Einkommensteuer unterliegen oder die nicht der deutschen Einkommensteuer unterliegenden Einkünfte überschreiten nicht den Grundfreibetrag der Einkünfte in § 32a Abs. 1 S. 2 Nr. 1 EStGBezüge ansehen (bis zum 31.12.2007: nicht mehr als 6 136 €), die nicht der deutschen Einkommensteuer unterliegenden Einkünfte werden durch eine Bescheinigung der zuständigen ausländischen Steuerbehörde nachgewiesen. Bei der Ermittlung der Einkünfte sind solche Einkünfte nicht zu berücksichtigen, die nicht der deutschen Besteuerung unterliegen und im Ausland nicht besteuert werden, soweit vergleichbare Einkünfte im Inland steuerfrei sind. Der Steuerpflicht unterliegen nur die inländischen Einkünfte i.S.d. § 49 EStG. Die fiktive unbeschränkte Steuerpflicht kann vorteilhaft sein, da im Gegensatz zur beschränkten Steuerpflicht auch Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen, Freibeträge und weiterer Vergünstigungen bei der Veranlagung berücksichtigt werden. Ich hoffe Ihnen mit diesen Angaben im Rahmen Ihres Einsatzes und dieser Erstberatung einen ausreichenden Überblick über den Sachverhalt gegeben zu haben und verbleibe mit freundlichen Grüßen Michael Herrmann Dipl.-Finanzwirt (FH) Steuerberater |
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