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verspätete Versicherungszahlung

Gefragt am 12.10.2011
15:14 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4266

 

Hatte 2009 einen Unfall mit meinem Firmenwagen.
Das Auto hatte ich dann verkauft und in der EÜR in Zeile 19
(Veräußerung von Anlagevermögen eingetragen)In Zeile 35 dann den Restbuchwert eingetragen.Habe mir dann gleich ein neues Auto gekauft,und mit allen Möglichkeiten (Sonderabschreibung verbucht usw,.)Damit war das verunfallte Fahrzeug ausgebucht und verkauft im Jahr 2009.Die gegnerische Versicherung hat mir dann für das verunfallte Fahrzeug 9 Monate später also in 2010
eine Summe von 8900 Euro überwiesen.(Restwert,Nutzungsausfall
usw.)Muss ich das nachträglich als Betriebseinnahme verbuchen?Oder ist das mit der Ausbuchung abgeschlossen?
Wenn ich diese Summe nachträglich als Betriebseinnahme verbuchen würde,dann ist das für mich eine hohe Steuerbelastung denn das sind ja fast 10% meiner Betriebseinnahmen.Ich kann ja nichts dafür das es bei der Versicherung so lange gedauert hat.Die Versicherung kann ich aber auch nicht mehr verantwortlich machen da ich mit dieser einen Vergleich geschlossen habe.
Mit freundlichen Grüssen

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 12.10.2011
15:14 Uhr
 Oliver Burchardt Oliver Burchardt Beantwortet am 12.10.2011
17:31 Uhr

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Beantwortet am 12.10.2011 17:31 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4266

Antwort von Oliver Burchardt (Frage zu Gewinn- und Verlustrechnung)

Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne im Rahmen einer Erstberatung beantworte.

Bitte beachten Sie, daß die steuerrechtliche Würdigung auf Basis der gemachten Angaben erfolgt. Das Ändern, Hinzufügen oder Weglassen von Angaben kann das Ergebnis, ggf. auch wesentlich, ändern.

Bei der Erstellung einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung gilt grundsätzlich das Zuflussprinzip, d ...



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