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Verlustverrechnung von Hebelprodukten

Gefragt am 30.01.2012
20:25 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4210

 

Guten Abend zusammen,

nehmen wir an, jemand hat in 2011 und 2011 einen Verlust bei Geschäften mit Hebelprodukten (Hebelprodukte wie Zertifikate, Optionsscheine auf den Dax) realisiert (eingegangen wurde das Geschäft ebenfalls in 2011). Zusätzlich wurde in 2011 eine Immobilie mit Gewinn verkauft (innerhalb der Spekulationsfrist von 10 Jahren).

Habe dazu folgendes gefunden:
Verluste aus Aktienverkäufen dürfen Sie nur mit Gewinnen aus Aktienverkäufen verrechnen, nicht dagegen mit Ihren übrigen positiven Kapitalerträgen wie etwa Zinsen und Dividenden (§ 20 Abs. 6 Satz 5 EStG). Das gilt aber nicht für Verluste aus dem Verkauf von Anteilen an Aktienfonds, von Zertifikaten auf einen Aktienindex, von CFDs auf Aktien und von Genussscheinen. Diese Verluste sind mit sämtlichen positiven Kapitalerträgen ausgleichbar, was eine Verbesserung gegenüber der Rechtslage bis Ende 2008 ist.

Es ist doch richtig, dass die entstandenen Verluste aus dem Termingeschäft mit den Gewinnen aus dem privaten Veräußerungsgeschäft verrechnet werden können, oder? Welcher § im Estg ist die Grundlage hierfür?

Besten Dank im Voraus für die Hilfe.

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 30.01.2012
20:25 Uhr
- Anonymisiert - Anonymisiert
Dieser Experte ist momentan nicht aktiv.
Beantwortet am 30.01.2012 20:55 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4210

Antwort unseres Experten

Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes sowie der Regeln dieser Plattform beantworte.

Bitte beachten Sie, dass meiner Ausführung der dargestellte Sachverhalt zu Grunde liegt, und dass Hinzufügen, Weglassen, Änderung der Angaben oder die Zweideutigkeit der Informationen das steuerrechtliche Ergebnis ändern können.

Verlustverrechnung nach § 20 Abs ...



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