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Kategorie: Gewinn- und Verlustrechnung

Frage: Verbuchung Reisekosten EÜR 2008

Gefragt am 22.07.2009 17:42 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1039
Bewertung: 5,0 (von 5 Sternen) Verbuchung Reisekosten EÜR 2008 , 5 von 5 bei 1 Bewertungen Im Rahmen unserer Tagesgeschäfts beauftragten wir (Dienstleister, EÜRler)2008 von Zeit zu Zeit aus Kapazitätsgründen einen externen (freiberuflichen) Unternehmensberater mit der Auftragsdurchführung und -erfüllung vor Ort bei unseren Kunden bzw. auf Messen. Aus organ

Im Rahmen unserer Tagesgeschäfts beauftragten wir (Dienstleister, EÜRler)2008 von Zeit zu Zeit aus Kapazitätsgründen einen externen (freiberuflichen) Unternehmensberater mit der Auftragsdurchführung und -erfüllung vor Ort bei unseren Kunden bzw. auf Messen.

Aus organisatorischen Gründen - viele Hotels und Autovermieter verlangen grundsätzlich zur Reservierung Kreditkarten - und aus Kostengründen - eine Frage der Konditionen - buchte und bezahlte unser Unternehmen in diesem Zusammenhang z.B. die Hotelzimmer, die Flüge oder auch einmal einen Mietwagen. Die entsprechenden Belege sind aus diesem Grund richtigerweise auf unser Unternehmen ausgestellt.

Wie sind diese Aufwendungen zu verbuchen, da es sich doch hier weder um die Reisekosten
a) des Unternehmers oder
b) um die eines unserer Angestellten
handelt?

Wo finden diese Aufwendungen ihren Platz in der EÜR 2008?
Wie werden sie verbucht - SKR04?

Herzlichen Dank!

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Antwort

Beantwortet von Dipl.BW/SB Ulrich Stiller (Profil ansehen)

Sehr geehrte(r)Ratsuchende(r),

besten Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten möchte:

Der von Ihnen beauftragte Unternehmensberater war Ihnen gegenüber auf selbständiger Basis tätig. Sie bezahlten für ihn ein Honorar und entsprechende Nebenkosten, wie Hotelzimmer, Flüge und Mietwagen. Fremdleistungen sind grundsätzlich alle Leistungen, die dem eigenen Betriebszweck dienen, jedoch von einem anderen Unternehmer erbracht werden.

Im SKR 04 buchen Sie all diese Kosten als Aufwand auf das Konto 5900 Fremdleistungen im Soll und an das entsprechende Geldkonto Bank, Kasse usw. im Haben. Im EÜR-Formular 2008 ist dieser Betrag in Zeil 17 - bezogene Leistungen (Fremdleistungen)- einzutragen.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit meinen Ausführungen behilflich sein.

Mit freundlichen Grüßen

Ulrich Stiller
Steuerberater

Nachfrage
Hallo,

erst einmal herzlichen Dank für die schnelle und kompetente Antwort. Eine Frage noch:

Gehören die Frühstücks- und sonstigen Hotelkosten (z.B. Garage)auch zu den Fremdleistungen und sind diese ebenfalls als Betriebsausgabe abziehbar?

Vielen Dank!

Rückantwort
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),

gerne beantworte ich die Nachfrage.

Auch die Frühstückskosten und die sonstigen Kosten, also auch die Garagenkosten, werden über das Konto 5900 als Betriebsausgabe gebucht.
Sämtlich Aufwendungen, die der von Ihnen beauftragte "fremde Unternehmer" aufwendet, werden über das Konto Fremdleistungen abgerechnet.

Mit freundlichen Grüßen

Ulrich Stiller
Steuerberater

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