Kategorie: Gewinn- und Verlustrechnung |
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Frage: Verbuchung Reisekosten EÜR 2008 |
| Gefragt am 22.07.2009 17:42 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1039 |
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Bewertung: 5,0 (von 5 Sternen)
Im Rahmen unserer Tagesgeschäfts beauftragten wir (Dienstleister, EÜRler)2008 von Zeit zu Zeit aus Kapazitätsgründen einen externen (freiberuflichen) Unternehmensberater mit der Auftragsdurchführung und -erfüllung vor Ort bei unseren Kunden bzw. auf Messen. Weitere Fragen zum Thema "Gewinn- und Verlustrechnung" lesen! |
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Beantwortet von Dipl.BW/SB Ulrich Stiller (Profil ansehen)
Sehr geehrte(r)Ratsuchende(r),
besten Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten möchte: Der von Ihnen beauftragte Unternehmensberater war Ihnen gegenüber auf selbständiger Basis tätig. Sie bezahlten für ihn ein Honorar und entsprechende Nebenkosten, wie Hotelzimmer, Flüge und Mietwagen. Fremdleistungen sind grundsätzlich alle Leistungen, die dem eigenen Betriebszweck dienen, jedoch von einem anderen Unternehmer erbracht werden. Im SKR 04 buchen Sie all diese Kosten als Aufwand auf das Konto 5900 Fremdleistungen im Soll und an das entsprechende Geldkonto Bank, Kasse usw. im Haben. Im EÜR-Formular 2008 ist dieser Betrag in Zeil 17 - bezogene Leistungen (Fremdleistungen)- einzutragen. Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit meinen Ausführungen behilflich sein. Mit freundlichen Grüßen Ulrich Stiller Steuerberater
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