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Veräußerung Firmen PKW

Gefragt am 02.09.2014
12:04 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2247

 

Guten Tag!
Ich habe mir am 1. 11.2012 einen Firmen-PKW angeschafft.
Listenpreis: 18.038 €
Anschaffungspreis (netto): 11.512,61 €
19 % Mwst: 2187,39 €
Bruttopreis: 13.700 €
Die Firma soll zum 31. 12. 2014 aufgelöst und der Firmen-PKW verkauft werden.
Die Mwst (2.187,39 €) ist im Jahre 2012 gegengerechnet worden (Mwst/Vorsteuer).
In den Jahren 2012-2014 habe ich insgesamt 4.157,33 € abgeschrieben.
Restwert des Firmen PKWS (netto) am 31. 12. 2014: 7.355,28 €
Ich beabsichtige das Auto zum 31. 12. 2014 für 7.000 € (netto) zu veräußern.
Muss ich nur die MwST (19 % von 7.000 €) = 1.330 € als Einnahme versteuern oder muss sonst noch etwas beachtet werden?

Abschreibung Firmen-PKW Skoda Roomster VG OD 1
Listenpreis: 18.038,00 €
Nutzungsdauer: 6 Jahre

AFA
Dat.Anschaffung Netto-Preis Mwst Bruttopreis AFA 2012 AFA 2013 AFA 2014 2012-2104
01.11.2012 11.512,61 € 2.187,39 € 13.700,00 € 319,79 € 1.918,77 € 1.918,77 € 4.157,33 €



Fragesteller Fragesteller Gefragt am 02.09.2014
12:04 Uhr
StB Steffen Becker StB Steffen Becker Beantwortet am 02.09.2014
12:19 Uhr

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Beantwortet am 02.09.2014 12:19 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2247

Antwort von StB Steffen Becker (Frage zu Gewinn- und Verlustrechnung)

Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Ich beantworte diese im Rahmen einer Erstberatung aufgrund Ihrer gemachten Angaben. Fehlende oder fehlerhafte Angaben können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.

Die Veräußerung des Betriebsfahrzeugs aus dem Unternehmensvermögen ist umsatzsteuerpflichtig ...



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