Kategorie: Gewinn- und Verlustrechnung |
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Frage: Nebenerwerb |
| Gefragt am 25.12.2011 14:31 Uhr | Einsatz: € 40,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1025 |
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Hallo möchte gerne folgendes Fragen:Ich will ab 2012 im Neb enerwerb für Die Bayerischen Staatsforsten Arbeiten als Sogenannter Kleinunternehmer verdiene im Jahr dadurch nicht mehr als 10000-12000 Euro muss Ich das Gewerbe überhaupt anmelden? Muss Ich eine Bilanz erstellen lassen? Ich Schreibe auch keine Rechnungen der sogenannte Arbeitslohn wird mir im Gutschriftverfahren mit Mwst überwiesen wie kann Ich die Mwst abführen? Bitte klären Sie mich ein Bisschen auf Danke Weitere Fragen zum Thema "Gewinn- und Verlustrechnung" lesen! |
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Beantwortet von Oliver Burchardt (Profil ansehen)
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne im Rahmen einer Erstberatung beantworte. Die gewerberechtlichen Regelungen zur Anmeldung eines Gewerbes berühren die steuerechtliche Abmeldung nicht. Sie müssen sich bei Ihrem Finanzamt als Gewerbetreibender gesondert registrieren lassen. Schreiben Sie dazu Ihr Finanzamt an und bitten Sie um Übersendung des Erfassungsbogens. Aufgrund des Umfangs Ihres Gewerbes sind Sie nicht bilanzierungspflichtig. Sie ermiiteln Ihren Gewinn mit einer Einnahmenüberschuss-Rechnung. Umsatzsteuerlich haben Sie bei den genannten Beträgen die Wahl, zur Umsatzsteuer zu optieren. Hier sollten Sie sich beraten lassen, ob diese Option für Sie sinnvoll ist. Wenn Sie zur Umsatzsteuerpflicht optieren, müssen Sie eine Umsatzsteuererklärung abgeben und den Umsatzsteuerbetrag ab das Finanzamt überweisen. Ich hoffe, Ihnen behilflich gewesen zu sein. Mit freundlichen Grüssen, Oliver Burchardt Wirtschaftsprüfer Weitere Fragen zum Thema "Gewinn- und Verlustrechnung" lesen! |
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