Kategorie: Gewinn- und Verlustrechnung |
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Frage: Modernisierungskosten Büro im eigenen Privathaus |
| Gefragt am 07.05.2010 10:06 Uhr | Einsatz: € 15,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1036 |
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Beantwortet von Dipl.BW/SB Ulrich Stiller (Profil ansehen)
Sehr geehrter Ratsuchender,
besten Dank für Ihre Anfrage die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten möchte: Frage 1 Sofern die von Ihnen genannten Aufwendungen AUSSCHLIESSLICH das Büro betreffen sind diese auch dem Büro direkt zuzuordnen, eine anteilige Aufteilung muss daher nicht erfolgen. Erbrachte Eigenleistungen können z.B. mit einem fiktiven Lohn nicht berücksichtigt werden, die dabei angefallenen Materialkosten aber schon. Frage 2 Sofern Sie vorsteuerabzugsberechtigt sind, können Sie die Vorsteuer abziehen und in der laufenden Umsatzsteuervoranmeldung in der Monatsbuchhaltung zum Abzug bringen. Mit freundlichen Grüßen Ulrich Stiller Steuerberater Weitere Fragen zum Thema "Gewinn- und Verlustrechnung" lesen! |
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