Kategorie: Gewinn- und Verlustrechnung |
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Frage: Gewinn- und Verlustrechnung |
| Gefragt am 26.10.2009 12:59 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1026 |
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Beantwortet von Dipl.BW/SB Ulrich Stiller (Profil ansehen)
Sehr geehrte Ratsuchende,
besten Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten möchte: Bei den 500 Büchern, die Sie auch verkaufen möchten, handelt es sich um Sacheinlagen. Sacheinlagen, die später zu Betriebseinnahmen führen, sind vom Gewinn abzusetzen und zwar zum Wert der Bücher im Zeitpunkt der Einlage. Ich denke dass dieser Wert in Etwa dem Anschaffungspreis der Bücher entsprechen wird. Daher können Sie auch einen angemessenen Schätzwert als Betriebsausgabe berücksichtigen. Bei dem PC handelt es sich um abnutzbares Anlagevermögen.Es entstehen soweit Anschaffungskosten die unabhängig von der Zahlung auf die Nutzungsdauer zu verteilen und abzuschreiben sind. DSL und Telefonkosten stellen in der Höhe Betriebsausgaben dar, als sie betrieblich veranlasst sind. Hier ist ggf. eine Aufteilung im Rahmen einer sachgemässen Schätzung vorzunehmen. Dies wird einzelfallbezogen zu überprüfen sein. Mit freundlichen Grüßen Ulrich Stiller Steuerberater
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