Kategorie: Gewinn- und Verlustrechnung |
|---|
Frage: Fahrzeug AfA und Gewinnminderung |
| Gefragt am 05.01.2010 15:50 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1048 |
|
Sehr geehrte Damen und Herren, Weitere Fragen zum Thema "Gewinn- und Verlustrechnung" lesen! |
Klicken Sie hier und fragen Sie einen Steuerberater zum Thema Gewinn- und Verlustrechnung!
| Antwort |
|---|
|
Beantwortet von Dipl.BW/SB Ulrich Stiller (Profil ansehen)
Sehr geehrter Ratsuchender,
besten Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes wie folgt beantworten möchte: Im Steuerrecht wird die Abschreibung von Wirtschafts-oder Anlagegüter Absetzung für Abnutzung oder auch AfA genannt. Die AfA-Beträge stellen abzugsfähige Betriebsausgaben dar. Diese führen zu einer Gewinnminderung. Schreibt man jetzt linear mit 13.333 Euro auf 6 Jahre linear ab und Ihr persönlicher Steuersatz liegt bei 30%, dann liegt Ihre jährliche Einkommensteuerersparnis bei Euroca. 4.000, dies sind in 6 Jahren 24.000 Euro Einkommensteuerersparnis. Daneben können Sie auch nach die Zinsen für die Finanzierung des LKW steuerlich als Betriebsausgabe zum Abzug bringen, nimmt man den von mir genannten Steuersatz von 30%, dann haben Sie auch durch die Zinsen eine Einkommensteuerersparnis von 30%. Eine Vollabschreibung von 100% ist leider nicht möglich, da kein geringwertiges Wirtschaftsgut vorliegt. So ist leider die Gesetzeslage. Sie haben auch die Möglichkeit die degressive AfA zu nutzen. Mit Wirkung ab dem 1.1.2009 wurde die degressive AfA bei Anschaffung oder Herstellung im Zeitraum von 2009 bis 2010 wieder eingeführt.Für Wirtschaftsgüter, die nach dem 31.12.2008 und vor dem 1.1.2011 angeschafft oder hergestellt wurden, darf die degressive AfA höchstens das 2½-Fache des linearen AfA-Satzes und maximal 25 % betragen (§ 7 Abs. 2 EStG n. F.). Da heisst in Ihrem Falle können Sie im Jahr 2009 und 2010 25% der Anschaffungskosten ( in 2009 ) und 25% vom Restbuchwert ( in 2010 ) gewinnmindernd geltend machen. Ab 2011 schreiben Sie dann linear mit 25% vom Restbuchwert ab. Sie sehen, es gibt durchaus Gestaltungsmöglichkeiten. Sie sollten daher in Ihrem eigenen Interesse einen Steuerberater konatktieren. Mit freundlichen Grüßen Ulrich Stiller Steuerberater Weitere Fragen zum Thema "Gewinn- und Verlustrechnung" lesen! |
Klicken Sie hier und fragen Sie einen Steuerberater zum Thema Gewinn- und Verlustrechnung!
