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Fahrzeug AfA und Gewinnminderung

Gefragt am 05.01.2010
15:50 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 5943

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe eine grundsätzliche Verständnisfrage zum Thema Gewinnminderung und Fahrzeugabschreibung.

Fall: Fahrzeugkauf 80.000 Euro (LKW)
AfA laut Tabelle 6 Jahre linear

Nach meinem Verständnis ist die jährliche Abschreibung eine Form dem erfolgten Wertverlustes durch Gebrauch, steuerlich (gewinnmindernd) gerecht zu werden. Also wird in diesem Fall der Wert des LKW um 1/6 pro Jahr in der Bilanz gemindernd. Das soll ja aber lediglich den Wertverlust darstellen.
Das Fahrzeug wird über 5 Jahre finanziert, somit ist also die jährliche Belastung der Raten höher als der Abschreibungsbetrag. Weil ich die AfA nicht ändern kann, stehe ich mich ja im Prinzip die ersten fünf Jahre der Nutzung schlechter, als wenn ich die monatlichen Raten als "normale Betriebsausgaben" verbuchen würde. Das kann doch eigentlich nicht Sinn der Sache sein. Es ist ja nichts anderes, als wenn ich die 80000 Euro gewinnmindernd sofort geltend machen würde, nur eben auf die 6 Jahre verteilt. Im Endeffekt ist doch die Abschreibung dann keine steuerliche Erleichterung, sondern eher eine "Behinderung". Wenn ich die 80000 Euro als Verlustvortrag vor mir her schieben könnte, bliebe mir in den ersten Jahren ja wesentlich mehr finanzieller Spielraum für Investitionen, als bei der Verteilung über 6 jahre. Hab ich da einen Denkfehler?

MfG

U. Ponten

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 05.01.2010
15:50 Uhr
Dipl.BW/SB Ulrich Stiller Dipl.BW/SB Ulrich Stiller Beantwortet am 05.01.2010
16:17 Uhr

Frage stellen
Beantwortet am 05.01.2010 16:17 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 5943

Antwort von Dipl.BW/SB Ulrich Stiller (Frage zu Gewinn- und Verlustrechnung)

Sehr geehrter Ratsuchender,

besten Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes wie folgt beantworten möchte:

Im Steuerrecht wird die Abschreibung von Wirtschafts-oder Anlagegüter Absetzung für Abnutzung oder auch AfA genannt. Die AfA-Beträge stellen abzugsfähige Betriebsausgaben dar. Diese führen zu einer Gewinnminderung. Schreibt man jetzt linear mit 13.333 Euro auf 6 Jahre linear ab und Ihr persönlicher Steuersatz liegt bei 30%, dann liegt Ihre jährliche Einkommensteuerersparnis bei Euroca ...



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