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Druch Angehötige erbrachte Leistungen abrechnen

Gefragt am 22.09.2015
14:18 Uhr | Einsatz: € 40,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1929

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich arbeite als selbständiger Projektleiter. Ich habe ein außerhäusliches Arbeitszimmer mit Nebenraum von ca. 40 m\\\". Meine Frau erbringt für mich dort u.a. die Reinigung. Wie kann ich diese Leistung in meine Kosten übernehmen. Meine Frau ist Angestellte und hat keinen Gewerbebetriebe. Muss ich Betragsgrenzen beachten, Sozialabgaben berechnen oder kann ich einfach einen Betrag X (z.B. 150 €) pro Monat in Anrechnung bringen?

Vielen Dank für Ihre Auskunft.

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 22.09.2015
14:18 Uhr
- Anonymisiert - Anonymisiert
Dieser Experte ist momentan nicht aktiv.
Beantwortet am 23.09.2015 00:32 Uhr | Einsatz: € 40,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1929

Antwort unseres Experten

Sehr geehrter Fragesteller,

auf Basis Ihrer Angaben und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes kann ich Ihnen wie folgt antworten:

Arbeitsverhältnisse zwischen Ehegatten werden von der Finanzverwaltung sehr kritisch beäugt, aber sind durchaus zulässig und steuerlich anzuerkennen, wenn Sie wie unter Fremden Dritten vereinbart werden und auch so tatsächlich durchgeführt werden ...



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