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Absetzbarkeit Arbeitszimmer / Lagerraum

Gefragt am 04.10.2010
21:59 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4044

 

Ich betreibe eine psychotherapeutische Praxis. Kann ich (neben den Ausgaben für die Praxismiete) auch noch anteilig Mietkosten meiner Wohnung als Ausgaben gentend machen (z.B. als Arbeitszimmer, als Lagerraum)? Wenn ja, wie viel; Muss ich das begründen; müssen es separate Räume sein/ muss es dafür einen extra Mietvertrag geben...?
Vielen Dank für die Antwort

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 04.10.2010
21:59 Uhr
 Oliver Burchardt Oliver Burchardt Beantwortet am 04.10.2010
23:00 Uhr

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Beantwortet am 04.10.2010 23:00 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4044

Antwort von Oliver Burchardt (Frage zu Gewinn- und Verlustrechnung)

Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne im Rahmen einer Erstberatung beantworte.

Grundsätzlich stellen alle Aufwendungen, die Sie für Ihr Unternehmen tätigen, abzugsfähige Betriebsausgaben gar.

Hierunter können auch Aufwendungen für Räume in Ihrer Mietwohnung fallen, wenn Sie diese Räume eindeutig nur für berufliche Zwecke nutzen.

Allerdings ist zu unterscheiden. Sofern der Raum in Ihrer Wohnung als häusliches Arbeitszimmer zu qualifizieren ist, unterliegt er den derzeit geltenden Abzugsbeschränkungen, nach dener er den Mittelpunkt Ihrer gesamten beruflichen Tätigkeit bilden muß ...



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