Kategorie: Gewerbesteuer |
|---|
Frage: Innergemeinschaftliche sonstige Leistungen ( § 18b Satz 1 Nr. 2 UStG) |
| Gefragt am 16.05.2011 19:40 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1044 |
|
Sehr geehrte Damen und Herren, |
Klicken Sie hier und fragen Sie einen Steuerberater zum Thema Gewerbesteuer!
| Antwort |
|---|
|
Beantwortet von Oliver Burchardt (Profil ansehen)
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne im Rahmen einer Erstberatung beantworte. Leider kann ich die beigefügten Dokumente nicht öffnen, daher gehe ich davon aus, daß Sie von Amazon eine Gutschrift über die auf der Plattform erzielten Verkaufserlöse erhalten. Diese Verkaufserlöse müssen Sie in Zeile 27 der Umsatz-Voranmeldung eintragen. Die von Amazon erstellte Abrechnung dient in diesem Zusammenhang nur dazu, Amazon den Vorsteuerabzug zu ermöglichen. Die entstandene Umsatzsteuer ist durch Sie anzumelden und an das Finanzamt abzuführen. Ich hoffe, Ihnen behilflich gewesen zu sein. Mit freundlichen Grüßen Oliver Burchardt |
Klicken Sie hier und fragen Sie einen Steuerberater zum Thema Gewerbesteuer!
