Kategorie: Existenzgründung |
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Frage: Selbständig im Nebenerwerb mit zusätzlichem 400 €-Job |
| Gefragt am 11.03.2010 14:11 Uhr | Einsatz: € 15,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1036 |
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Bewertung: 5,0 (von 5 Sternen)
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Beantwortet von Dipl.BW/SB Ulrich Stiller (Profil ansehen)
Sehr geehrter Ratsuchender,
besten Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten möchte: Der 400 Euro-Job wird nicht in die Einkommensteuerveranlagung einbezogen, da hier der Arbeitgeber im pauschale Abzüge abzuführen hat. Daher muss der Minijob nicht in Ihrer Einkommensteuererklärung deklariert werden. Wenn Sie alleinstehend (nicht verheiratet)sind, dürften Sie knapp unter dem Grundfreibetrag zu Einkommensteuer liegen, was zu keiner Einkommensteuer führen wird. Wenn Sie verheiratet sind und mit Ihrer Ehefrau zusammenveranlagt werden, könnte Einkommensteuer anfallen. Diese wäre abhängig von der Höhe der Einkünfte Ihrer Ehefrau. Ich hoffe, ich konnte Ihnen im Rahmen Ihres Einsatzes behilflich sein. Mit freundlichen Grüßen Ulrich Stiller Steuerberater/Diplom Betriebswirt
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