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Kategorie: Existenzgründung

Frage: Selbständig im Nebenerwerb mit zusätzlichem 400 €-Job

Gefragt am 11.03.2010 14:11 Uhr | Einsatz: € 15,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1036
Bewertung: 5,0 (von 5 Sternen) Selbständig im Nebenerwerb mit zusätzlichem 400 €-Job , 5 von 5 bei 1 Bewertungen Guten Tag, ich arbeite momentan in einem pauschal versteuerten Minijob. zusätzlich möchte ich mich nun als Kurierfahrerin im Nebenerwerb selbständig machen. Meine Frage ist nun, ob sich das lohnt. Ich werde monatlich ca. 500 - 700 € verdienen. Fällt die Einkommenssteuer d

Guten Tag,

ich arbeite momentan in einem pauschal versteuerten Minijob. zusätzlich möchte ich mich nun als Kurierfahrerin im Nebenerwerb selbständig machen. Meine Frage ist nun, ob sich das lohnt. Ich werde monatlich ca. 500 - 700 € verdienen. Fällt die Einkommenssteuer dann nur zum Jahresende an und wird mein 400 €- Job dann zur Steuerermittlung mit heran gezogen, also quasi nachträglich versteuert?

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Antwort

Beantwortet von Dipl.BW/SB Ulrich Stiller (Profil ansehen)

Sehr geehrter Ratsuchender,

besten Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten möchte:

Der 400 Euro-Job wird nicht in die Einkommensteuerveranlagung einbezogen, da hier der Arbeitgeber im pauschale Abzüge abzuführen hat. Daher muss der Minijob nicht in Ihrer Einkommensteuererklärung deklariert werden.

Wenn Sie alleinstehend (nicht verheiratet)sind, dürften Sie knapp unter dem Grundfreibetrag zu Einkommensteuer liegen, was zu keiner Einkommensteuer führen wird. Wenn Sie verheiratet sind und mit Ihrer Ehefrau zusammenveranlagt werden, könnte Einkommensteuer anfallen. Diese wäre abhängig von der Höhe der Einkünfte Ihrer Ehefrau.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen im Rahmen Ihres Einsatzes behilflich sein.

Mit freundlichen Grüßen

Ulrich Stiller
Steuerberater/Diplom Betriebswirt

Nachfrage
wie hoch ist denn die einkommenssteuergrenze? wir heiraten zufällig diesen sommer, so dass dann eine zusammenveranlagung in frage käme. muss ich dann auch bestimmte steuerklassen beachten?

Rückantwort
Sehr geehrter Ratsuchender,

bei Grundfreibetrag liegt pro Person ab dem 1.1.2010 bei Euro 8.004, also bei Verheirateten beträgt dieser 16.008 Euro. Wenn Sie selbständig sind und ausßer dem Minijob kein weitere unselbständige Beschäftigung haben, erhält Ihre Ehefrau die Steuerklasse III.

Freundliche Grüße

Ulrich Stiller
Steuerberater/Diplom Betriebswirt

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