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Kleinunternehmerregelung

Gefragt am 29.11.2010
15:15 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4161

 

Guten Tag,

ich hätte eine Frage zur Kleinunternehmerregelung, da ich hier eine Existenzgründung zum 1.1.2011 in Erwägung ziehe. Hierzu vorab: Ich bin verheiratet, meine Frau arbeitet in Vollzeit, verdient monatl. 2403 Euro brutto, Steuerklasse 3. Ich bin arbeitslos, erhalte kein AlG II, also keine Leistungen. Meine Frau mußte 2006 in die Privatinsolvenz, welche im Juni 2012 beendet ist. Hier wird zur Zeit vom Lohn ab direkt 217 Euro gepfändet. Meine Frage ist nun: Ich muß natürlich dem Treuhänder melden, daß ich die Existenzgründung mache. Meines Wissens würde dann die Pfändung bei ca. 527 Euro liegen. Weiter müßte ich mich natürlich auch hier selber krankenversichern. Wieviel kann ich in dieser Situation max. verdienen (Gewinn? /Umsatz wäre ja 17500 Euro max.?) um in der Kleinunternehmesregelung zu bleiben und müßte die Steuerklasse meiner Frau geändert werden? Heißt dann zusätzlich: Kommen hier bei der Steuererklärung am Jahresende eventuelle Nachzahlungen auf mich zu ? Und letztens: Rechnet es sich überhaupt aufgrund der verzwickten Situation?

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 29.11.2010
15:15 Uhr
Dipl.BW/SB Ulrich Stiller Dipl.BW/SB Ulrich Stiller Beantwortet am 30.11.2010
08:01 Uhr

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Beantwortet am 30.11.2010 08:01 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4161

Antwort von Dipl.BW/SB Ulrich Stiller (Frage zu Existenzgründung)

Sehr geehrter Ratsuchender,

besten Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten möchte:

Grundsätzlich hat die Privatinsolvenz Ihrer Ehefrau keine direkten Auswirkungen auf Sie. Haften Sie aber zusammen mit Ihrer Frau gesamtschuldnerisch, dann kann der Gläubiger von Ihnen den gesamten Betrag fordern ...



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