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Kleinunternehmer: Umsatzgrenze

Gefragt am 23.07.2012
11:49 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3820

 

Ich betreibe seit 01.01.2011 ein Gewerbe und nehme seitdem die Kleinunternehmer-Regelung in Anspruch. Da ich zu 100% mit Privatkunden zu tun habe, natürlich sehr vorteilhaft, da ich keine MwSt. / Umsatzsteuer ausweisen und abführen muss.

Mein Umsatz 2011 waren etwa 8.600 €
Der Umsatz 2012 wird sich wahrscheinlich über 17.500 € einpendeln, wenn ich nicht aktiv dagegen steuere.

Ich würde sehr gerne 2013 auch noch die Kleinunternehmer-Regelung in Anspruch nehmen, da ich nur mit Privatpersonen als Kunden zu tun habe und eine evtl. abzuführende Umsatzsteuer doch einige Kunden vergraulen und meine Konkurrenzfähigkeit deutlich sinken würde.

Welche Möglichkeiten habe ich hier?
Ich nehme bereits keine Neukunden mehr auf und plane evtl. auch nochmal eine Auszeit von 3-4 Wochen Ende des Jahres, um den Umsatz weiter einzubremsen.

Ich weiß aber nicht, ob die Maßnahmen ausreichen, um unter der 17.500 € - Grenze zu bleiben.

Jetzt ist mir noch die Idee gekommen, mit ausgesuchten Kunden ein verlängertes Zahlungsziel von 90-120 Tagen zu vereinbaren. Das heisst, ich könnte z.B. einige Rechnungen/Umsätze aus September, Oktober, November und Dezember einfach ins Jahr 2013 verschieben. Ich meine mal gelesen zu haben, dass bei Kleinunternehmern der Zahlungseingang das entscheidende Kriterium ist und nicht das Rechnungsdatum.

Ist das generell möglich?

Wie kulant ist das Finanzamt beim erstmaligen Überschreiten der 17.500 € - Grenze?

Vielen Dank im Voraus!

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 23.07.2012
11:49 Uhr
- Anonymisiert - Anonymisiert
Dieser Experte ist momentan nicht aktiv.
Beantwortet am 23.07.2012 12:22 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3820

Antwort unseres Experten

Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes sowie der Regeln dieser Plattform beantworte.

Bitte beachten Sie, dass meiner Ausführung der dargestellte Sachverhalt zu Grunde liegt, und dass Hinzufügen, Weglassen, Änderung der Angaben oder die Zweideutigkeit der Informationen das steuerrechtliche Ergebnis ändern können.

Unter den Voraussetzungen, dass der Umsatz des Unternehmers im vorangegangenen Kalenderjahr 17 500 € nicht überstiegen hat und im laufenden Kalenderjahr 50 000 € voraussichtlich nicht übersteigen wird, kann die Kleinunternehmer-Regelung angewendet werden ...



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