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Inhaberwechsel Kleingewerbe

Gefragt am 28.04.2010
21:51 Uhr | Einsatz: € 15,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 5534

 

Hallo liebe Berater,

ich hoffe, dass Sie meine folgenden Fragen beantworten können.

Bis Ende Februar 2010 war auf meinen Ehemann ein Kleingewerbe (Dienstleistungen Gebäudereinigung gemeldet. Dann haben wir das Gewerbe auf mich umgemeldet, d.h. ab März 2010. Wir nutzen die Kleinunternehmer-Regelung, d.h. wir weisen in unseren Rechnungen keine MwSt. aus.

Nun meine Fragen:

1. Muss jetzt alles (Bankkonto, Auto, Telefon, Versicherung u.ä.) auch auf mich laufen?

2. Da wir schwer davon ausgegangen sind, haben wir heute ein Bankkonto auf meinen Namen eröffnet. Bekommen wir Ärger, da es erst jetzt (nach knapp 2 Monaten) erfolgt ist?

3. Gibt es hierzu irgendwelche Fristen?

4. Als die Gewerbeummeldung stattgefunden hat, gab es ja noch offene Forderungen. Diese Zahlungen müssen ja im Prinzip auch auf das Konto von meinem Ehemann eingehen, oder hätten wir sofort ein neues Konto eröffnen müssen? (Ein Kontoinhaber-Wechsel war leider nicht möglich)

5. Wenn alles (außer Bankkonto) weiterhin auf meinen Ehemann laufen würde, kann ich dann die Kosten (Telefon, Auto, Versicherun usw.) bei der Einkommenssteuereklärung trotzdem als Ausgaben angeben?

Über eine leicht verständliche Antwort würde ich mich freuen.

MfG

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 28.04.2010
21:51 Uhr
- Anonymisiert - Anonymisiert
Dieser Experte ist momentan nicht aktiv.
Beantwortet am 29.04.2010 15:28 Uhr | Einsatz: € 15,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 5534

Antwort unseres Experten

Sehr geehrte Fragestellerin,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung beantworten möchte.

Grundsätzlich sind sämtliche Rechnungen, Verträge und Bankkonten von Anfang an auf den Namen des Unternehmers auszustellen, da es ansonsten Schwierigkeiten bezüglich der Akzeptanz der betreffenden Betriebsausgaben geben kann ...



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