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Kategorie: Existenzgründung

Frage: Inhaberwechsel Kleingewerbe

Gefragt am 28.04.2010 21:51 Uhr | Einsatz: € 15,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1027

Hallo liebe Berater,

ich hoffe, dass Sie meine folgenden Fragen beantworten können.

Bis Ende Februar 2010 war auf meinen Ehemann ein Kleingewerbe (Dienstleistungen Gebäudereinigung gemeldet. Dann haben wir das Gewerbe auf mich umgemeldet, d.h. ab März 2010. Wir nutzen die Kleinunternehmer-Regelung, d.h. wir weisen in unseren Rechnungen keine MwSt. aus.

Nun meine Fragen:

1. Muss jetzt alles (Bankkonto, Auto, Telefon, Versicherung u.ä.) auch auf mich laufen?

2. Da wir schwer davon ausgegangen sind, haben wir heute ein Bankkonto auf meinen Namen eröffnet. Bekommen wir Ärger, da es erst jetzt (nach knapp 2 Monaten) erfolgt ist?

3. Gibt es hierzu irgendwelche Fristen?

4. Als die Gewerbeummeldung stattgefunden hat, gab es ja noch offene Forderungen. Diese Zahlungen müssen ja im Prinzip auch auf das Konto von meinem Ehemann eingehen, oder hätten wir sofort ein neues Konto eröffnen müssen? (Ein Kontoinhaber-Wechsel war leider nicht möglich)

5. Wenn alles (außer Bankkonto) weiterhin auf meinen Ehemann laufen würde, kann ich dann die Kosten (Telefon, Auto, Versicherun usw.) bei der Einkommenssteuereklärung trotzdem als Ausgaben angeben?

Über eine leicht verständliche Antwort würde ich mich freuen.

MfG

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Antwort

Beantwortet von Matthias Wander (Profil ansehen)

Sehr geehrte Fragestellerin,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung beantworten möchte.

Grundsätzlich sind sämtliche Rechnungen, Verträge und Bankkonten von Anfang an auf den Namen des Unternehmers auszustellen, da es ansonsten Schwierigkeiten bezüglich der Akzeptanz der betreffenden Betriebsausgaben geben kann. Denn Sie können die Betriebsausgaben nur absetzen, wenn Sie Empfänger der Leistung sind (Vertragspartner). Wenn auf den Rechnungen nicht Ihr Name steht, könnte das Finanzamt davon ausgehen, dass Sie nicht der Vertragspartner sind und Ihnen die Betriebsausgaben streichen.

Die offenen Forderungen werden von Ihrem Mann in seiner Schlussbilanz zum 28.02. erfasst und versteuert. Auf welches Konto diese Forderungen später eingehen ist nicht von Bedeutung.

Ich hoffe, ich konnte mit meinen Ausführungen behilflich sein.

Mit freundlichen Grüßen

Wander
Steuerberater

Nachfrage
Vielen Dank für die Antwort.
Ich hätte noch eine Nachfrage, und zwar:

Wenn ich alle Verträge jetzt erst auf meinen Namen ändere, bekomm ich dann Probleme mit dem Finanzamt?

Kann ich denn nicht das Auto von meinem Mann gewerblich nutzen, und ihm dafür sozusagen pro Kilometer etwas zahlen?

Danke im Voraus!

MfG

Rückantwort
Sehr geehrte Fragestellerin,

um Schwierigkeiten mit dem Finanzamt zu vermeiden, sollten die Verträge umgehend auf Ihren Namen geändert werden, da es nicht möglich ist dies rückwirkend zu tun.

Wenn das Auto im Eigentum Ihres Mannes ist und Sie für die Nutzung ein Entgelt bezahlen, muss Ihr Mann auf der anderen Seite die Einnahmen versteuern. Um alle Aufwendungen (Abschreibung, lfd. Kosten) steuerlich absetzen zu können, ist es erforderlich, dass Sie das Eigentum am Auto erwerben.

Mit freundlichen Grüßen

Wander
Steuerberater

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