Kategorie: Existenzgründung |
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Frage: Inhaberwechsel Kleingewerbe |
| Gefragt am 28.04.2010 21:51 Uhr | Einsatz: € 15,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1027 |
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Beantwortet von Matthias Wander (Profil ansehen)
Sehr geehrte Fragestellerin,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung beantworten möchte. Grundsätzlich sind sämtliche Rechnungen, Verträge und Bankkonten von Anfang an auf den Namen des Unternehmers auszustellen, da es ansonsten Schwierigkeiten bezüglich der Akzeptanz der betreffenden Betriebsausgaben geben kann. Denn Sie können die Betriebsausgaben nur absetzen, wenn Sie Empfänger der Leistung sind (Vertragspartner). Wenn auf den Rechnungen nicht Ihr Name steht, könnte das Finanzamt davon ausgehen, dass Sie nicht der Vertragspartner sind und Ihnen die Betriebsausgaben streichen. Die offenen Forderungen werden von Ihrem Mann in seiner Schlussbilanz zum 28.02. erfasst und versteuert. Auf welches Konto diese Forderungen später eingehen ist nicht von Bedeutung. Ich hoffe, ich konnte mit meinen Ausführungen behilflich sein. Mit freundlichen Grüßen Wander Steuerberater
Nachfrage Rückantwort |
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