Kategorie: Existenzgründung |
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Frage: Gründungszuschuß |
| Gefragt am 12.12.2010 11:50 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1036 |
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Ich bin freiberuflich als Vermögensberater tätig, und habe einen Gründungszuschuß für 9 Monate erhalten. |
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Beantwortet von StB Olaf Gayko (Profil ansehen)
Sehr geehrter Fragesteller,
zunächst einmal vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich aufgrund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung gerne beantworte. Die Beantwortung erfolgt gemäß der Sachverhaltsschilderung. Fehlende oder fehlerhafte Angaben zu den tatsächlichen Verhältnissen können das rechtliche Ergebnis beeinflussen. Der Gründungszuschuss ist nicht in der Einkommensteuererklärung anzugeben. Er unterliegt nicht einmal der Progression (im Steuersatz) und ist erfreulicherweise vollkommen steuerfrei! Gerne stehe ich Ihnen auch bei weiteren Fragen oder bei der steuerlichen Betreuung Ihres Mandants zur Verfügung. Diplom-Finanzwirt Olaf Gayko Steuerberater Hainstr. 153 42109 Wuppertal fon 0202/515415 fax 0202/5145414 mobil 0177/87 32 699 Mit besten Grüßen aus Wuppertal Olaf Gayko Steuerberater |
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