Kategorie: Existenzgründung |
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Frage: Gewerbeanmeldung ja/nein, steuerliche Möglichkeiten |
| Gefragt am 03.02.2010 14:08 Uhr | Einsatz: € 70,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1024 |
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Bewertung: 5,0 (von 5 Sternen)
Ich bin Autorin, Mutter, verheiratet derzeit ohne Festanstellung und ohne eigene Einkünfte und möchte nun meine eigenen Texte in Form von Audiodateien als kostenpflichtigen Download über eine Webseite mit e-shop Funktion anbieten. |
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Beantwortet von Michael Herrmann (Profil ansehen)
Sehr geehrter Fragesteller,
zunächst einmal vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich aufgrund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung gerne beantworte. Die Beantwortung erfolgt gemäß der Sachverhaltsschilderung. Fehlende oder fehlerhafte Angaben zu den tatsächlichen Verhältnissen können das rechtliche Ergebnis beeinflussen. zu 1)bis 3) Als Schriftstellerin sind Sie gemäß § 18 Einkommensteuergesetz freiberuflich tätig, wenn Sie ausschließlich eigene Texte vertreiben. Daher ist mangels Gewerblichkeit der Tätigkeit keine Gewerbeanmeldung nötig. Da Sie bereits Einkünfte in diesem Bereich in der Steuererklärung angegeben haben, ist auch keine neuerliche Information des Finanzamtes nötig. Die Anmietung eines Arbeitsraumes löst keine neue Tätigkeit im Sinne des Steuerrechts aus. zu 4) Alle Aufwendungen, die in Zusammenhang mit der Autorentätigkeit anfallen sind zum Zeitpunkt der Verausgabung als Betriebsausgabe absetzbar. Eine Gewerbeanmeldung ist hierfür auch bei gewerblichen Tätigkeiten noch nicht erforderlich. Es ist maßgeblich, dass die Aufwendungen der Erzielung künftiger Einnahmen bestimmt sind. Folglich müssen derzeit noch keine Einnahmen erzielt worden sein, wenn die sog. Einkünfteerzielungsabsicht besteht. Falls Sie schon im letzten Jahr Aufwendungen hatten, sind diese in der Einkommensteuererklärung für 2009 als Betriebsausgaben ansetzbar. Wenn eine entsprechender Verlust nicht mit übrigem Einkommen verrechnet werden kann, wird er als Verlustvortrag im Jahr 2010 oder später abgesetzt. So können ältere Ausgaben noch zu Steuerminderungen führen. Ich hoffe Ihnen mit diesen Angaben einen ersten Überblick über den Sachverhalt gegeben zu haben und verbleibe mit freundlichen Grüßen Michael Herrmann Dipl.-Finanzwirt (FH) Steuerberater |
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