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Kategorie: Existenzgründung

Frage: Geld Verdienen auch ohne Gewerbe etc.?

Gefragt am 14.05.2011 08:08 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1035

Hallo,

Ich habe kürzlich ein Gewerbe angemeldet. Grund: Ich verdiene mit meiner kleinen Internetseite Geld durch Verkauf von Werbung bzw. den entsprechenden Plätzen und wollte alles korrekt versteuern. Jetzt wurde ich auf die Versicherungspflicht aufmerksam gemacht und habe mich informiert. Tatsächlich besteht diese Pflicht und die günstigste Versicherung kostet pro Monat 190 Euro. Ein Betrag den ich mir keinesfalls leisten kann, da mein Gewerbe gerade einmal 100-150 Euro pro Monat abwirft.

Jetzt ist die Frage: Was tun?

Das Gewerbe muss ich wohl definitiv abmelden, damit ich wieder in die Familienversicherung komme, aber wie weiter meine Internetseite betreiben?

Darf ich dann überhaupt Geld verdienen?

Wie und wo versteuere ich das verdiente Geld, auch wenn sehr wenig sein wird?

Bin gerade einmal 21, arbeitslos, beziehe aber keine Hilfe vom Staat oder ähnliches. Überhaupt habe ich mit dem Staat etc. wenig bis nichts zu tun. Möchte doch nur meine Website betreiben und damit Geld verdienen. Da aber die Versicherungspflicht besteht, muss ich wieder in die Familienversicherung, die mir ja im Umkehrschluss wahrscheinlich wieder alles verbietet (Gründung etc.).

Hoffe Sie können mir helfen bzw. sagen, wie ich trotz keiner Eigengründung Geld verdienen kann. Ein 400 Euro Job ist für die Familienversicherung ja zum Beispiel auch okay, und ich bin ja monatlich unter 400 Euro.

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Antwort

Beantwortet von StB Manuela Ponikwar (Profil ansehen)

Sehr geehrter Ratsuchende(r),

danke für Ihre Anfrage, welche ich im Rahmen einer Erstberatung unter Berücksichtigung des gebotenen Honorars wie folgt beantworten möchte:

Wichtig zu differenzieren ist, ob Sie Ihre Tätigkeit hauptberuflich (im "Vollerwerb") ausüben oder nebenberuflich selbständig. Bei den geringen Gewinnen, die Sie erwähnt haben, würde ich von einer nebenberuflichen Selbständigkeit ausgehen.

Nebenberuflich bedeutet, dass Sie nicht mehr als 18 Stunden pro Woche für Ihre Selbständigkeit arbeiten und daraus einen Gewinn (Umsätze minus Kosten) von nicht mehr als 365 EUR im Monat erzielen. Eine nebenberufliche Selbständigkeit müssen Sie Ihrer KV nur formlos mitteilen, aus der Familienversicherung fallen Sie damit NICHT raus.

Ihr Gewerbe müssen Sie also nicht wieder einstellen.
Ihre steuerlichen Pflichten laufen allerdings immer völlig unabhängig von einer Gewerbeanmeldung.
Die Aufnahme Ihrer selbständigen Tätigkeit müssen Sie dem Finanzamt mitteilen. Sie erhalten dann einen Fragebogen zur Aufnahme Ihrer gewerblichen Tätigkeit, den Sie ausfüllen müssen. Danach erhalten Sie eine Steuernummer, die auf allen Rechnungen enthalten sein muss.

Umsatzsteuerpflichtig ("Mehrwertsteuer") sind Sie bei der Größe Ihrer Umsätze nicht, Sie fallen unter die "Kleinunternehmerregelung". Allerdings können Sie dann auch nicht die Umsatzsteuer auf Ihren Eingangsrechnungen als Vorsteuer vom Finanzamt zurückbekommen, deshalb gibt es die Möglichkeit, die Kleinunternehmerregelung nicht zu nutzen, wenn es wirtschaftlich sinnvoll ist.

Gewerbesteuerpflichtig sind Sie bei einem Gewinn unter 24.500 EUR ebenfalls nicht.

Soweit Ihrer Einkünfte für ein Jahr insgesamt 8.004 EUR nicht übersteigen (aktueller Grundfreibetrag), werden auch keine Einkommensteuern fällig.
Wenn Sie keine Angestelltentätigkeit hatten, müssen Sie nicht einmal eine Steuererklärung abgeben. Allerdings kann -soweit entstanden- ein Verlustvortrag für späterer Jahre festgestellt werden, der dann später verrechnet werden könnte, wenn einmal Gewinne erwirtschaftet werden.

Sollte dies relevant sein, sollten Sie am Jahresende Ihren Gewinn aus der Selbständigkeit über das Fomular EÜR oder auch formlos im Rahmen einer Einnahmenüberschussrechnung ermitteln (Einnahmen - Betriebsausgaben = Gewinn)und als Anhang zur Anlage G (Gewerbe) Ihrer Steuererklärung beifügen. Für eine freiwillige Steuererlärung ("Antragsveranlagung") haben Sie 4 Jahre Zeit (möglicherweise auch 7, das ist aktuell strittig).

Übrigens, wenn das Finanzamt Sie zur Abgabe einer Steuererklärung auffordert, müssen Sie dem immer folgen.

Ich hoffe ich konnte Ihnen damit helfen,

Mit freundlichen Grüßen,

Manuela Ponikwar
Steuerberaterin
www.ponikwar.de

Nachfrage
Hallo,

habe ja bereits ein Gewerbe angemeldet. Einen anderen Job habe ich zwar nicht, doch verdiene ich ja unter 395 Euro, weshalb es ja eigentlich als Nebenverdienst gelten sollte oder???

Ist ja dann im Grunde wie ein 400 Euro Job, den ich selbständig ausführe.

Somit dürfte ich dann auch in der Familienversicherung bleiben. Richtig?

Danke für die Ausführliche Hilfe, hoffentlich können Sie meine beiden letzten Fragen auch so ausführlich beantworten.

Rückantwort
Guten Tag,

Danke für Ihre Rückfrage.

Nebenverdienst bedeutet - wie oben geschrieben - dass Sie nicht mehr als 18 Stunden aufwenden und nicht mehr als 365 EUR verdienen. Es bedeutet nicht, dass Sie den Verdienst "neben" einer anderen Tätigkeit ausführen (müssen). Ein Nebenverdienst kann also auch die einzige Tätigkeit sein.

Soweit Sie also die Kriterien des Zeitaufwands und des Gewinns einhalten sind Sie nebenberuflich und können in der Familienversicherung bleiben.

Schönen Gruß,

Manuela Ponikwar
Steuerberaterin
www.ponikwar.de

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