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Kategorie: Existenzgründung

Frage: Fragebogen zur steuerlichen Erfassung

Gefragt am 09.03.2011 14:51 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1030

Hallo!

Ich bin Student und habe einen neuen Job als Texter bei einem Verlag. Sie wollen mich zunächst freiberuflich und ab nächsten Monat als Werkstudent einstellen.
In den Semesterferien möchte ich mir parallel dazu freiberuflich noch etwas dazu verdienen. Nächstes Jahr werde ich mit der Uni fertig und dann werde ich wahrscheinlich ausschließlich freiberuflich arbeiten, u.a. für den Verlag, der mich jetzt einstellt.

Jetzt bin ich gerade dabei den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung auszufüllen und habe einige Fragen.zu den voraussichtlichen Einkünften (91-97)

Ich arbeite auf flexibler Stundenbasis, daher kann ich die Einkünfte aus Selbstständiger Arbeit nur schätzen auf durchschnittlich ca. 800Euro/monat, also 9600 Euro/Jahr. Ist es ein Problem, wenn ich die Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit bedeutend niedriger (2500) ansetzte, da es im Moment ja nur zusätzlich sein soll?
Da ich im nächsten Jahr ab April als Student nicht mehr arbeiten kann, sondern bei dem Verlag direkt freiberuflich weitermachen soll, habe ich die Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit auf 2000 Euro gesetzt und die aus selbstständiger Arbeit um die ungefähre Differenz erhöht auf 9500. Ist das für das Finanzamt ohne Erklärung akzeptabel?

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Antwort

Beantwortet von Dipl.BW/SB Ulrich Stiller (Profil ansehen)

Sehr geehrter Ratsuchender,

besten Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten möchte:

Unter Einkünften versteht man den Gewinn, dies ist der Unterschiedsbetrag zwischen den Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben. Síe werden auch Betriebsausgaben haben, diese können Sie von den Einnahmen abziehen. Schätzt man die Betriebsausgaben vorab auf 1.200 Euro jährlich ( 12 x 100 , dann würde scih ein voraussichtlicher Gewinn von 8.400 Euro ergeben ( 9.600 minus 1.200 ). Diesen Gewinn können Sie im Fragebogen angeben.

Bzgl. der Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit gegen Sie die Einkünfte ebenfalls im Wege der Schätzung. Da die Höhe noch nicht absehbar ist, können Sie neben den Einkünften aus freiberuflicher Tätigkeit in Höhe von 8.400 die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit mit Euro 2.000 angeben. Setzen Sie vor beide Beträge das Kürzel ca. .

Ich hoffe, ich konnte Ihnen behilflich sein.

Mit freundlichen Grüßen

Ulrich Stiller
Steuerberater/Diplom Betriebswirt

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