Kategorie: Existenzgründung |
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Frage: Fragebogen steuerliche Erfassung/Betriebsausgaben |
| Gefragt am 31.07.2011 16:07 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1036 |
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Beantwortet von Michael Herrmann (Profil ansehen)
Sehr geehrter Fragesteller,
zunächst einmal vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auch aufgrund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung gerne beantworte. Die Beantwortung erfolgt gemäß der Sachverhaltsschilderung. Fehlende oder fehlerhafte Angaben zu den tatsächlichen Verhältnissen können das rechtliche Ergebnis beeinflussen. 1) Falls Sie den Fragebogen vom Finanzamt zugesandt bekamen, ist dort die im Anschrieben verwendete vorläufige Steuernummer zu verwenden. Ansonsten ist das Feld offen zulassen, insbesondere wenn Sie nur eine Steuernummer für Arbeitnehmer, Rentner etc. besitzen. Die alte Steunernummer ist in Zeile 69 einzutragen. 2)a) Einkünfte aus selbständiger Arbeit sind der Gewinn. b) Gefragt ist nach den Einkünften aus Kapitalvermögen, z.B. Zinsen, nicht nach dem Vermögen selber. Das Vermögen ist für die Einkommenbesteuerung unerheblich. c) Sonstige Einkünfte sind Einkünfte gemäß der §§ 22-23 des Einkommensteuergesetzes, z.B. Renten. Die genannten Positionen sind dort nicht aufgeführt. d) Steuerabzugsbeträge sind Steuereinbehalte auf bestimmte Einkünfte, wie z.B. die Abgeltungsteuer oder die Lohnsteuer. 3) Ja, die Tätigkeit können Sie unabhängig von der Steuernummer annehmen und ausführen. Eine umsatzsteuerlich gültige Rechnung können Sie nur mit Angabe der Steuernummer schreiben. Die Abrechnung ist, wenn Sie Umsatzsteuer ausweisen, erst möglich, wenn die Steuernummer bekannt ist. Dies dauert jedoch nicht lange, da der Finanzverwaltung die Problematik bewußt ist. 4) Ja. Die Abschreibung richtet sich nach der betriebgewöhnlichen Nutzungsdauer. Diese ist bei Gebrauchtwagen schätzweise zu ermitteln. Üblich sind drei oder vier Jahre. 5) Ja. 6) Ja. Dies sind strnggenommen vorweggenommene Betriebsausgaben. Dies gilt für alle Aufwendungen vor Eröffnung. Ich hoffe Ihnen mit diesen Angaben im Rahmen Ihres Einsatzes und dieser Erstberatung einen ausreichenden Überblick über den Sachverhalt gegeben zu haben und verbleibe mit freundlichen Grüßen Michael Herrmann Dipl.-Finanzwirt (FH) Steuerberater
Nachfrage Rückantwort |
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