Frag einen Steuerberater

Frage stellen
Einsatz festlegen
Antwort erhalten
Hier Frage stellen!

Kategorie: Existenzgründung

Frage: Brutto-/Netto-Rechnung

Gefragt am 20.11.2009 12:16 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1036
Bewertung: 4,3 (von 5 Sternen) Brutto-/Netto-Rechnung , 4.3 von 5 bei 1 Bewertungen Ich möchte ab 01.05.2010 eine arbeitnehmerähnliche Selbständigkeit beginnen. Von der Rentenversicherungspflicht habe ich mich schon für die ersten drei Jahre befreien lassen. Kirchensteuer wird bereits bezahlt (Bezug von Übergangsgebührnissen der Bundeswehr). Ich pl

Ich möchte ab 01.05.2010 eine arbeitnehmerähnliche Selbständigkeit beginnen. Von der Rentenversicherungspflicht habe ich mich schon für die ersten drei Jahre befreien lassen. Kirchensteuer wird bereits bezahlt (Bezug von Übergangsgebührnissen der Bundeswehr).

Ich plane die Anschaffung eines Firmenwagens und habe wie folgt kalkuliert:
- LVP (brutto): 50.000 € (davon 1% = 500€ privater Anteil zum versteuern)

Mein Jahreseinkommen (Beispiel: 1.700€ netto als Grundlage)
12x 2.023€(brutto) = 24.276€

Zu den 24.276€ die private Nutzung Firmenwagen:
24.276 + (12x 500€)= 30.276€

Bin selbst 28 Jahre und noch ledig, ab 03.09.10 verheiratet.


Meine eigentliche Frage bezieht sich auf die folgende Kalkulation, die durch mich aufgestellt wurde.

mtl. Einnahmen (brutto) 2.023€
./. mtl.ESt/Soli 508,69€ (aus 30.276€)
./. mtl. UStVorauszahlung 100,00€ (Annahme das dieser Betrag nach Abzug von VSt als mtl.
Umsatzsteuerzahllast zum Tragen kommt)

= mtl. Einnahmen (netto) 1.414,31€


Ist diese Aufstellung korrekt??

Weitere Fragen zum Thema "Existenzgründung" lesen!

  Haben Sie auch eine Frage?
Klicken Sie hier und fragen Sie einen Steuerberater zum Thema Existenzgründung!
Antwort

Beantwortet von Matthias Wander (Profil ansehen)

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich gemäß Ihrer Schilderung des Sachverhalts im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten:

Im Vorfeld sollte geklärt werden (sofern noch nicht geschehen) ob es sich bei Ihrer Tätigkeit um eine "echte" Selbständigkeit oder um eine "Scheinselbständigkeit" handelt.

Unterstellt, dass Sie als Selbständiger tätig sind, haben Sie die Möglichkeit den Gewinn aus der Selbständigkeit anhand einer Bilanz (mit Gewinn- und Verlustrechnung) oder einer Einnahme-Überschussrechnung zu ermitteln. In Ihrem Fall wäre die Einnahme-Überschussrechnung sinnvoller, da sie einfacher aufzustellen ist.

Grundsätzlich werden die Einnahmen bzw. Ausgaben bei einer Einnahme-Überschussrechnung bei Zufluß bzw. Abfluß erfasst. Eine Ausnahme ist z. B. der Kauf abschreibungsfähiger Wirtschaftsgüter (z. B. Kfz).

Anhand des nachfolgenden Beispiels wird der Gewinn wie folgt ermittelt:

Betriebseinnahmen:
Erlöse netto (12 x 1.700,-) = 20.400,-
Private Kfz-Nutzung (12 x 500,-) = 6.000,-
Umsatzsteuer (auf Erlöse und 80% der priv. Kfz-Nutzung)
(6.000,- x 80% = 4.800,- + 20.400,- = 25.200,- x 19%) = 4.788,-

Betriebseinnahmen gesamt = 31.188,-

abzügl. Betriebsausgaben:
Kosten netto (z. B. Kfz-Kosten, Bürobedarf usw.) = xxx
abziehbare Vorsteuer auf Kosten = xxx
gezahlte Umsatzsteuer-Vorauszahlungen = xxx

zu versteuernder Gewinn = xxx

Der Gewinn wird dann im Rahmen der Einkommensteuererklärung mit anderen Einkünften (soweit vorhanden) unter Abzug eventueller weiterer steuerlicher Vergünstigungen (z. B. Sonderausgaben) versteuert. Ab 2010 sind die Einkünfte Ihrer Ehefrau ebenfalls mit anzugeben. Welche Ehegattenveranlagung (getrennte oder Zusammenveranlagung) für Sie dann die günstigere ist, muss dann im Einzelnen geprüft werden.

Auf die mögliche Jahressteuer können auch Einkommensteuer-Vorauszahlungen erhoben werden. Die Vorauszahlungen werden durch Vorauszahlungsbescheid festgesetzt und sind am 10.03., 10.06., 10.09. und 10.12 des Jahres zu zahlen.

Ich hoffe, Ihnen hiermit einen ersten Überblick geben zu können.

Mit freundlichen Grüßen

Wander
Steuerberater

Nachfrage
Danke für die umfassende und präzise Antwort. 2 kleine Fragen hätte ich noch.


1. Meine Tätigkeit ist eine arbeitnehmerähnliche Selbständigkeit. Das gilt ja wie eine Selbständigkeit aber mit nur einem Arbeitgeber. Das ist auch bereits mit der Rentenversicherung geklärt. Gelten dann ihre Aussagen auch?

2. Warum muss ich auf meinen Firmenwagen privat auch zu 80 Prozent mit USt belasten?


Christian Neudecker

Rückantwort
Sehr geehrter Herr Neudecker,

die Deutsche Rentenversicherung prüft auf Antrag, ob es sich bei Ihrer Tätigkeit um eine "echte" Selbständigkeit handelt oder um eine Scheinselbständigkeit. Über das Ergebnis erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid. Sofern Sie einen solchen Bescheid haben, heben Sie ihn für spätere Prüfungen auf.

Die 1%-Regelung ist eine pauschale Methode zur Ermittlung der privaten Kfz-Nutzung. Bei Unternehmern, die umsatzsteuerpflichtige Leistungen ausführen, unterliegt die private Kfz-Nutzung der Umsatzsteuer. Auf der anderen Seite haben Sie aus den Kfz-Kosten (z. B. Benzin, Reparaturen) Vorsteuerabzug. Da aber nicht in allen Kfz-Kosten Vorsteuer enthalten ist (z. B. Kfz-Steuer, Kfz-Versicherung) wird auf 20 % der privaten Kfz-Nutzung keine Umsatzsteuer berechnet.
Die 1%-Regelung ist nur für Fahrzeuge anzuwenden, die zu mehr als 50% betrieblich genutzt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Wander
Steuerberater

Weitere Fragen zum Thema "Existenzgründung" lesen!

  Haben Sie auch eine Frage?
Klicken Sie hier und fragen Sie einen Steuerberater zum Thema Existenzgründung!
Bewertung
2. Wie bewerten Sie die Reaktionszeit des Steuerberaters?
5,0
1. Wie hilfreich war die Antwort des Steuerberaters?
4,0
3. Wie empfehlenswert ist der Steuerberater?
4,0