Frag einen Steuerberater

Frage stellen
Einsatz festlegen
Antwort erhalten
Hier Frage stellen!

Kategorie: Existenzgründung

Frage: Beratender Betriebswirt

Gefragt am 26.07.2011 16:26 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1037

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich beabsichtige mich im Bereich "Beratender Betriebswirt" bzw. "Unternehmensberater" selbstständig zu machen. Dem Finanzamt habe ich die Anmeldung einer selbstständigen Tätigkeit angezeigt, weil es sich meiner Meinung nach um eine freiberufliche Tätigkeit handelt (§18 EStG). Den "Fragebogen zur steuerlichen Erfassung" des Finanzamts habe ich ebenfalls vorliegen.

Ich möchte folgende Beratungsleistungen anbieten:

- Existenzgründung / Coaching / Existenzsicherung
- Erstellung Businessplan und Planungsrechnung / Machbarkeitsstudien
- Investitions- und Finanzierungsberatung
- Beratung über öffentliche Fördermittel / Subventionen (SAB, KfW, etc.)
- Ertrags- und Liquiditätsplanung
- Strategieentwicklung und Umsetzung
- Controlling und Verbesserung der Unternehmenssteuerung
- Optimierung von Geschäftsprozessen
- Kostensenkung („Cost Cutting“)
- Restrukturierungs- und Sanierungsberatung
- Unternehmensnachfolge / Nachfolgeberatung
- Unternehmenskauf und -verkauf, Unternehmensbewertung

Sonderleistungen:

- Marketingberatung für Markteintritt im das Ausland

Spricht eine dieser Leistungen gegen eine freiberufliche Tätigkeit bzw. könnte eine dieser Leistungen als gewerblich eingestuft werden, so dass mir die freiberufliche Tätigkeit nicht zugestanden wird? Ich möchte dem FA zum besseren Verständnis bei Ausfüllung des Fragebogens noch meine Qualifikation (Dipl. Betriebswirt) sowie die angedachten Beratungsleistungen mitteilen. Ist dies sinnvoll?

Danke im Voraus!

Freundliche Grüße

Weitere Fragen zum Thema "Existenzgründung" lesen!

  Haben Sie auch eine Frage?
Klicken Sie hier und fragen Sie einen Steuerberater zum Thema Existenzgründung!
Antwort

Beantwortet von Dipl.BW/SB Ulrich Stiller (Profil ansehen)

Sehr geehrter Ratsuchender,

besten Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten möchte:

Der "beratende Betriebswirt" ist als Katalogberuf in § 18 EStG aufgeführt. Wenn Sie die Tätigkeit als Betriebswirt ausüben und die entsprechende Berufsausbildung haben, dann sind Sie freiberuflich und nicht gewerblich tätig.

Ihre aufgezählten Tätigkeiten zählen allesamt zu der Berufsausübung eines beratenden Betriebswirts, da Sie die Gesamtbreite des Studiums abdecken. Durch den Studienabschluss "Diplom Betriebswirt" haben Sie die entsprechenden Voraussetzungen für die Berufsausübung im Sinne des Katalogberufs erlangt.

Wenn Sie selbständig tätig werden, sind Sie beratender Betriebswirt im Sinne des § 18 EStG.

Sie müssen als ausgeübten Beruf lediglich "Beratender Betriebswirt" angeben und keine Kopie Ihres Studienabschlusses dem Fragebogen beifügen. Weitere Angaben sind nicht erforderlich.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen behilflich sein.

Mit freundlichen Grüßen

Ulrich Stiller
Steuerberater/Diplom Betriebswirt

Nachfrage
Sehr geehrter Herr Stiller,

Sie haben explizit aufgeführt, dass ich KEINEN Studienabschluss dem Fragebogen beifügen soll. Warum?

Kann ich in einem formlosen Anschreiben dem FA mitteilen, dass ich meinen Hochschulabschluss als Dipl.Betriebswirt erworben habe? (um Nachfragen zu vermeiden)

Danke für Ihre Mühe!

Freundliche Grüße

Rückantwort
Sehr geehrter Ratsuchender,

es ist gut, dass Sie nachgefragt haben. Es handelt sich um ein Schreibversehen meinerseits, das ich zu entschuldigen bitte.

Sie sollen EINE Kopie Ihres Hochschulabschlusses dem Fragebogen beifügen. Dadurch dokumentieren Sie nachweislich den Studienabschluss zum Diplom Betriebswirt. Aufgrund diesem Nachweis, wird Sie das Finanzamt als freiberuflich einstufen.

Mit freundlichen Grüßen

Ulrich Stiller
Steuerberater/Diplom Bettriebswirt

Weitere Fragen zum Thema "Existenzgründung" lesen!

  Haben Sie auch eine Frage?
Klicken Sie hier und fragen Sie einen Steuerberater zum Thema Existenzgründung!