Kategorie: Existenzgründung |
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Frage: Ab wann dürfen Rechnungen mit ausgewiesener MwSt. ausgestellt werden? |
| Gefragt am 21.12.2009 00:46 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1038 |
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Beantwortet von Matthias Wander (Profil ansehen)
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben im Rahmen einer Erstberatung beantworten möchte. Sofern Sie das Gewerbe in Starnberg nicht mehr ausüben, sollten Sie es abmelden. Die Einkommensteuererklärung wäre normalerweise am neuen Wohnort in München abzugeben und die betrieblichen Steuererklärungen (inkl. der gesonderten Feststellungserklärung) in Starnberg. Es dürfte aber nichts dagegen sprechen, wenn Sie alles noch beim Finanzamt Starnberg abgeben. Die Finanzämter würden sich dann untereinander austauschen. In dem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung kreuzen Sie an, dass Sie auf die Kleinunternehmerregelung verzichten, wenn der Jahresumsatz weniger als 17.500,- € beträgt. Ist der Jahresumsatz höher brauchen Sie nichts ankreuzen, da dann automatisch die Umsatzsteuerpflicht vorliegt. Bei einem Umsatz bis 500.000 € können Sie wählen, ob Sie die Soll- oder Istversteuerung wählen. Bei der Sollversteuerung ist die Umsatzsteuer fällig, wenn die Leistung ausgeführt wurde; bei der Istversteuerung erst, wenn Sie das Geld erhalten haben. Sie können ab sofort Rechnungen mit Umsatzsteuer ausstellen. Die in Rechnung gestellte Umsatzsteuer ist in der Umsatzsteuervoranmeldung anzumelden und abzuführen. Die MWSt auf Betriebsausgaben (Vorsteuer) ziehen Sie in der Umsatzsteuervoranmeldung von der zu zahlenden Umsatzsteuer ab. Die USt-Id-Nr. können Sie beantragen indem Sie das entsprechende Feld im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ankreuzen. Erfahrungsgemäß können einige Wochen vergehen, bis die Nummer vergeben wird. Sie können, aber auch beim Bundeszentralamt für Steuern in Saarlouis die Nummer selbst beantragen. Hierfür benötigen Sie Ihre (neue) Steuernummer oder, wenn die Steuernummer noch nicht vergeben wurde, einen Nachweis über die Unternehmereigenschaft vom Finanazmt München. Durch den Umzug nach München werden Sie eine neue Steuernummer vom Finanzamt München erhalten. Ich hoffe, Ihnen hiermit einen ersten Überblick gegeben zu haben. Mit freundlichen Grüßen Wander Steuerberater
Nachfrage Rückantwort |
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