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Kategorie: Existenzgründung

Frage: Ab wann dürfen Rechnungen mit ausgewiesener MwSt. ausgestellt werden?

Gefragt am 21.12.2009 00:46 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1038

Hallo,

ich bin Student und habe vor kurzem beim Gewerbeamt München ein Gewerbe angemeldet mit Tätigkeitsschwerpunkt "Betrieb eines Online-Shops", sowie "Webdesign". Nun hätte ich ein paar kleine, wohl sehr simple Fragen dazu.

Bisher habe ich ein Gewerbe angemeldet im Landkreis Starnberg, nur mit dem Schwerpunkt "Webdesign". Reicht es, dieses Gewerbe nun beim zuständigen Gewerbeamt abzumelden und beim Finanzamt Starnberg wie üblich die Einkommenssteuererklärung für 2009 abzugeben? Kann ich dann meine bisherige gewerbliche Tätigkeit quasi vergessen und im Jahr 2010 in der Stadt München fortfahren?

Da ich hauptsächlich geschäftliche Kunden habe, sehe ich mich gezwungen, von nun an MwSt. ausweisen zu können. Was muss ich hierzu tun? Zunächst lediglich auf dem Fragebogen, den ich vom FA München demnächst zugeschickt bekommen müsste (nehme ich an?), ankreuzen, dass ich auf die Kleinunternehmerregelung verzichte? Oder muss ich sonst noch irgendetwas beachten/beantragen? Kann ich jetzt schon MwSt. auf Rechnungen ausweisen, bevor ich überhaupt irgendetwas vom FA München gehört habe (weiß nicht, ob das noch dieses Jahr geschehen wird)? Ab wann kann ich eine USt.-Id.-Nr. beantragen?

Wo und wie kann ich mir die USt. zurückholen, die ich bei betrieblichen Ausgaben zahle?

Wird sich meine persönliche Steuernummer ändern, durch meinen Umzug (Wohnort, sowie ja auch "Geschäftsstelle")?

Vielen Dank im Voraus.

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Antwort

Beantwortet von Matthias Wander (Profil ansehen)

Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben im Rahmen einer Erstberatung beantworten möchte.

Sofern Sie das Gewerbe in Starnberg nicht mehr ausüben, sollten Sie es abmelden. Die Einkommensteuererklärung wäre normalerweise am neuen Wohnort in München abzugeben und die betrieblichen Steuererklärungen (inkl. der gesonderten Feststellungserklärung) in Starnberg. Es dürfte aber nichts dagegen sprechen, wenn Sie alles noch beim Finanzamt Starnberg abgeben. Die Finanzämter würden sich dann untereinander austauschen.

In dem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung kreuzen Sie an, dass Sie auf die Kleinunternehmerregelung verzichten, wenn der Jahresumsatz weniger als 17.500,- € beträgt. Ist der Jahresumsatz höher brauchen Sie nichts ankreuzen, da dann automatisch die Umsatzsteuerpflicht vorliegt.

Bei einem Umsatz bis 500.000 € können Sie wählen, ob Sie die Soll- oder Istversteuerung wählen. Bei der Sollversteuerung ist die Umsatzsteuer fällig, wenn die Leistung ausgeführt wurde; bei der Istversteuerung erst, wenn Sie das Geld erhalten haben.

Sie können ab sofort Rechnungen mit Umsatzsteuer ausstellen. Die in Rechnung gestellte Umsatzsteuer ist in der Umsatzsteuervoranmeldung anzumelden und abzuführen. Die MWSt auf Betriebsausgaben (Vorsteuer) ziehen Sie in der Umsatzsteuervoranmeldung von der zu zahlenden Umsatzsteuer ab.

Die USt-Id-Nr. können Sie beantragen indem Sie das entsprechende Feld im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ankreuzen. Erfahrungsgemäß können einige Wochen vergehen, bis die Nummer vergeben wird. Sie können, aber auch beim Bundeszentralamt für Steuern in Saarlouis die Nummer selbst beantragen. Hierfür benötigen Sie Ihre (neue) Steuernummer oder, wenn die Steuernummer noch nicht vergeben wurde, einen Nachweis über die Unternehmereigenschaft vom Finanazmt München.

Durch den Umzug nach München werden Sie eine neue Steuernummer vom Finanzamt München erhalten.

Ich hoffe, Ihnen hiermit einen ersten Überblick gegeben zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Wander
Steuerberater

Nachfrage
Sehr geehrter Herr Wander,

vielen Dank für die schnelle Rückmeldung.

Bisher hatte ich lediglich eine Einkommenssteuererklärung abgegeben, wobei mein Gewinn jährlich 6000 € bisher nie überstieg. Würde es den Rahmen sprengen, mir kurz zu erläutern, unter welchen Umständen weitere Steuererklärungen von Nöten wären/sein werden?

Die Istversteuerung erscheint mir dann wohl sinnvoller, können Sie mir noch sagen, wo ich diese Entscheidung „bekanntgeben“ muss? Bei der Umsatzsteuervoranmeldung? Wann muss diese geschehen?

Da ich nach wie vor nichts vom FA gehört habe, würde ich die USt.-Id.-Nr. gerne direkt in Saarlouis beantragen. Können Sie mir sagen, wo genau ich diesen Nachweis über die Unternehmereigenschaft bekomme? Und was ich für die Beantragung dessen benötige?

Gehe ich recht in der Annahme, dass eine Rechnung mit ausgewiesener MwSt. für den Rechnungsempfänger nutzlos ist, solange ich keine USt.-Id.-Nr. angeben kann?

Außerdem würde mich noch interessieren, was mich eine „steuerberaterliche Unterstützung“ auf Dauer ca. kosten würde (abhängig von Gewinn/Umsatz?).

Vielen Dank nochmals.

Rückantwort
Sehr geehrter Fragesteller,

ein Selbständiger mit Einkünften aus Gewerbebetrieb hat neben der Einkommensteuererklärung auch eine Gewerbesteuererklärung, eine Umsatzsteuersteuererklärung und eine Gewinnermittlung abzugeben.

Die Wahl zur Ist-Versteuerung ist in dem Fragebogen zu steuerlichen Erfassung zu machen.

Den Nachweis über die Unternehmereigenschaft bekommen Sie bei Ihrem Finanzamt.

Die Rechnungen können ergänzt werden, wenn die Steuernummer vorliegt.

Das Honorar des Steuerberaters richtet sich nach der Steuerberatergebührenverordnung. Ohne genaue Angaben zu Umsatz und Einkünfte kann hierzu leider nichts gesagt werden.

Bitte haben Sie Verständnis, dass ich Ihre Rückfrage unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes nicht ausführlicher beantworten kann.

Mit freundlichen Grüßen

Wander
Steuerberater

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