Kategorie: Erbschaftssteuer |
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Frage: Verkauf eines Waldes |
| Gefragt am 30.05.2010 12:53 Uhr | Einsatz: € 15,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1027 |
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Ich bin die Testamentsverwalterin einer aus drei Erben bestehenden Erbengemeinschaft. Der Tod des Erblassers war Oktober 2008. Das Erbe (Geldwerte) lag deutlich unter dem Grenzsatz für eine Erbschaftssteuer. Zur Erbmasse gehört auch ein Wald. Einkünfte aus diesem Wald gibt es nicht. |
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Beantwortet von Matthias Wander (Profil ansehen)
Sehr geehrte Fragestellerin,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung beantworten möchte. In der Einkommensteuererklärung werden nur Einkünfte erklärt. Bloßes Vermögen mit dem keine Einkünfte erzielt werden ist nicht zu erklären. Wenn mit dem Wald Einkünfte erzielt werden (z. B. Verpachtung, steuerpflichtige Veräußerung) werden diese in der gesonderten und einheitlichen Feststellung für die Erbengemeinschaft erklärt. Ich hoffe, ich konnte Ihnen behilflich sein. Mit freundlichen Grüßen Wander Steuerberater |
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