Kategorie: Erbschaftssteuer |
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Frage: Steuerliche Behandlung einer Auszahlung im Rahmen eines Übergabevertrages |
| Gefragt am 22.12.2009 09:43 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1023 |
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Der Vater meiner Frau starb 1987. Er hinterließ seine Frau und vier Kinder. Außer dem Eintrag der Erbengemeinschaft in das Grundbuch erfolgte seinerzeit keine Vermögensaufteilung oder Auszahlung. |
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Beantwortet von Michael Herrmann (Profil ansehen)
Sehr geehrter Fragesteller,
zunächst einmal vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich aufgrund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung gerne beantworte. Die Beantwortung erfolgt gemäß der Sachverhaltsschilderung. Fehlende oder fehlerhafte Angaben zu den tatsächlichen Verhältnissen können das rechtliche Ergebnis beeinflussen. Ich gehe bei der Beantwortung der Frage davon aus, dass die Erbengemeinschaft nicht gewerblich tätig ist und das Haus von Ihrer Schwiegermutter zu Wohnzwecken genutzt wurde. Durch die Auflösung der Erbengemeinschaft wird nur dann steuerpflichtiges Einkommen erzielt, wenn dies im Einkommensteuergesetz normiert wird. Der bloße Vermögensausgleich stellt noch kein Einkommen dar. Denkbar wäre, dass der Verkauf des Anteils an dem Haus als privates Veräußerungsgeschäft zu beurteilen wäre. Da sich das Haus jedoch seit 1987, folglich länger als 10 Jahre, im Besitz der Erbengemeinschaft befindet, ist auch hier kein steuerbarer Vorgang zu erkennen. Aus ertragsteuerlicher Sicht ist keine Belastung zu erwarten. Ich hoffe Ihnen mit diesen Angaben einen ersten Überblick über den Sachverhalt gegeben zu haben und verbleibe mit freundlichen Grüßen Michael Herrmann Dipl.-Finanzwirt (FH) Steuerberater |
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