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Nachlassverbindlichkeiten in der Steuererklärung

Gefragt am 23.05.2011
19:03 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 8840

 

Können die bei der Wohnungsauflösung angefallenen Renovierungsmaterialkosten, sowie die Miete und die Stromkosten unter Nachlassverbindlichkeiten eingesetzt werden?

Die verstorbene Person hatte Pflegestufe 1 und wurde durch einen Pflegedienst versorgt.
Das Einkaufen und die Reinigung der Wohnung wurde von der Nichte übernommen (alle 3 Wochen für 4 Stunden).
Können diese Dienste in Zahlen ausgedrückt auch in der Erbschaftsteuererklärung angegeben werden?

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 23.05.2011
19:03 Uhr
 Michael Herrmann Michael Herrmann Beantwortet am 23.05.2011
19:53 Uhr

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Beantwortet am 23.05.2011 19:53 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 8840

Antwort von Michael Herrmann (Frage zu Erbschaftssteuer)

Sehr geehrter Fragesteller,

zunächst einmal vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auch aufgrund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung gerne beantworte. Die Beantwortung erfolgt gemäß der Sachverhaltsschilderung. Fehlende oder fehlerhafte Angaben zu den tatsächlichen Verhältnissen können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.

Zu den Nachlassverbindlichkeiten gehören gemäß § 1967 BGB außer den vom Erblasser herrührenden Schulden die den Erben als solchen treffenden Verbindlichkeiten, insbesondere die Verbindlichkeiten aus Pflichtteilsrechten, Vermächtnissen und Auflagen ...



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