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Kategorie: Erbschaftssteuer

Frage: Erbschaftssteuer

Gefragt am 11.02.2010 22:46 Uhr | Einsatz: € 15,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1033

Ich hatte von einem Onkel (erbrechtlich nicht verwandt) eine größere Summe geerbt, die mir die Bank 2006 auszahlte.Die Bank meldete den Erbfall auch dem Finanzamt. Bis heute hat das Finanzamt keinen Steuerbescheid zugestellt. Frage: Muss ich den Erbfall selber noch dem Finanzamt anzeigen? Verlangt das Finanzamt Zinsen auf den Steuerbetrag, selbst wenn ich die Verzögerung nicht zu verantworten habe?

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Antwort

Beantwortet von Matthias Wander (Profil ansehen)

Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben im Rahmen einer Erstberatung beantworten möchte.

Da die Erbschaft noch in 2006 erfolgte gilt hier weiterhin das alte Erbschaftsteuerrecht.

Gemäß § 30 Abs. 1 ErbStG sind Sie verpflichtet dem Finanzamt den Erbfall binnen einer Frist von drei Monaten nach erlangter Kenntnis schriftlich anzuzeigen. Einer Anzeige bedarf es dann nicht, wenn der Erwerb auf einer von einem deutschen Gericht, einem deutschen Notar oder einem deutschen Konsul eröffneten Verfügung von Todes wegen beruht und sich aus der Verfügung das Verhältnis des Erwerbers zum Erblasser unzweifelhaft ergibt.

Des Weiteren sind Sie verpflichtet eine Erbschaftsteuererklärung abzugeben, nachdem das Finanzamt Sie dazu aufgefordert hat. Erst nach Abgabe einer Erklärung wird das Finanzamt einen Erbschaftsteuerbescheid erlassen.

Mögliche Erbschaftsteuerzahlungen werden gemäß § 233a AO nicht verzinst.

Ich hoffe, Ihnen hiermit einen ersten Überblick gegeben zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Wander
Steuerberater

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